Lizenzen für Windows und Microsoft-Desktop-Anwendungen - Vorsicht!

Für Risiken und Nebenwirkungen der Virtualisierung übernimmt Microsoft….

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Desktop-Anwendungen

Auch bei der virtualisierten Bereitstellung von Anwendungen finden sich spezielle Regeln und mögliche Fallstricke. Nach den von Microsoft aufgestellten Produktbenutzungsrechten (PUR) werden Desktop Anwendungen wie Office pro Endgerät lizenziert. Diese Regelungen gelten auch dann, wenn diese Anwendungen auf physischen oder virtuellen Desktops zentral im Netzwerk installiert und von verschiedenen Nutzern auf verschiedenen Endgeräten über Netzwerkzugriffe genutzt werden.

Mal gucken, was in den vergangenen 90 Tagen so passiert ist.
Mal gucken, was in den vergangenen 90 Tagen so passiert ist.
(AKS/Fotolia.com)

Die in der gerätespezifischen Lizenzierung von Anwendungen liegende Problematik wird deutlich, wenn man sich klar macht, dass Zugriffsberechtigungen auf virtualisierte Anwendungen nach Benutzern – gegebenenfalls über Benutzergruppen – vergeben werden. Es ist offensichtlich, dass aus einer definierten Anzahl von Benutzern nicht unbedingt abgeleitet werden kann, welche und damit wie viele Endgeräte eine Anwendungslizenz benötigen.

Eine Lizenz ist einem Endgerät fest zuzuordnen, so ist die Regelung in den Produktbenutzungsrechten. Entsprechend müssen die lizenzierten Geräte benannt werden, um den Lizenzbedingungen zu genügen. Dies dürfte in den meisten Fällen jedoch nicht ganz einfach sein. Unternehmen müssten nachweisen können, dass berechtigte Benutzer die relevante Anwendung nur von dem ihnen jeweils zugewiesenen Endgerät oder vom Endgerät eines anderen berechtigten Benutzers aus nutzen.

Der Plausibilitäts-Check

In anderen Worten: Aus der Gruppe der berechtigten Benutzer müssen sich die relevanten Endgeräte plausibel ableiten lassen. Dies wäre schon dann nicht mehr der Fall, wenn diese Benutzer in der Lage wären, Zweit- oder mitgebrachte Eigengeräte zu nutzen oder wechselnd von anderen Endgeräten im Unternehmen auf die virtualisierten Anwendungen zuzugreifen.

Unternehmen, die diese Ableitung nicht valide vornehmen können, bleiben zwei Möglichkeiten:

1. Bestimmte Geräte explizit berechtigen: Über technische Verfahren sicherstellen, dass faktisch nur bestimmte Endgeräte für den Anwendungszugriff genutzt werden können. In diesem Fall ist die Anzahl der benötigten Lizenzen von Anfang an klar definiert und jene negative Überraschung unwahrscheinlich, die daraus resultiert, dass berechtigte Anwender beliebig andere Geräte für den Zugriff nutzen und damit die Lizenzkosten mit der Zeit in die Höhe treiben. Es ist jedoch zu beachten, dass hierfür in der Regel weitere Lösungen von Drittherstellern benötigt werden, um diese Absicherung vorzunehmen.

2. Tatsächliche Nutzung aufzeichnen: Über technische Verfahren sicherstellen, dass die tatsächliche Nutzung der Anwendung unter Angabe des jeweiligen Endgeräts fortlaufend aufgezeichnet wird und diese Aufzeichnungen mindestens für die letzten 90 Tage zur Verfügung stehen. Diese Ermittlung der tatsächlichen Nutzung ist auch in Kombination mit der Berechtigung bestimmter Geräte sinnvoll, um den Lizenzbedarf über die Beschränkung hinaus so weit zu optimieren, wie die Anwendung in den letzten 90 Tagen auch tatsächlich genutzt wurde. Microsoft erlaubt diese Option ausdrücklich.

Über diese grundlegende Fragestellung hinaus sind bei virtualisierten Anwendungen weitere Aspekte zu beachten, die im klassischen Fall von lokalen Installationen anders geregelt werden. Beispielsweise entfällt das Recht der Zweitkopie, das in Select und Open Lizenzprogrammen gewährt wird. Wird vom mobilen Zweitgerät des Hauptbenutzers eine virtualisierte Anwendung genutzt, ist dafür eine gesonderte Lizenz fällig.

Und darüber hinaus

Auch ist zu beachten, dass eine gegebenenfalls bereits lizenzierte lokale Kopie der Anwendung die gleiche Edition und Version aufweisen muss, wie jene, die virtuell bereitgestellt wurde. Hat beispielsweise ein Endgerät eine lokale Installation von „Office Standard“ und wird von diesem Gerät aus „Office Professional“ auf einem Terminal-Server genutzt, werden Lizenzen für beide Produktvarianten benötigt.

Ungeachtet dessen müssen Unternehmen, die ihren Anwendern einen VPN-Zugang zur Verfügung stellen, damit rechnen, dass diese die virtualisiert bereitgestellten Anwendungen auch von zu Hause aus nutzen. Nach den Lizenzbedingungen von Microsoft müssen hierfür spezielle „Work at Home“ Lizenzen beschafft werden, sofern für die entsprechenden Anwendungen keine aktive Software Assurance besteht.

Um solche Szenarien in einem Lizenz-Management Tool abbilden zu können, ist darauf zu achten, dass auch private Geräte in den Gerätebestand aufgenommen und entsprechend gekennzeichnet werden. Selbstverständlich gilt das auch für private Endgeräte, die von Anwendern mit an den Arbeitsplatz gebracht und dort für den Zugriff verwendet werden sowie für Endgeräte von Lieferanten.

Das Fazit des Autors

Aus den geschilderten Sachverhalten wird deutlich, dass es im Zusammenhang mit der Virtualisierung von Windows Desktops sowie Anwendungen zu tiefgreifenden Fragestellungen in Bezug auf eine korrekte Lizenzierung kommt. Unternehmen müssen diesem Umstand gerecht werden und frühzeitig Maßnahmen treffen, Lizenzierungsfragen zu beleuchten und diese in Entscheidungen und Aktivitäten zur technischen Umsetzung einfließen lassen. Auftretende lizenzrechtliche Komplexitäten und deren Folgekosten rechtfertigen es im Einzelfall durchaus, technische Alternativen in Betracht zu ziehen oder darauf gänzlich zu verzichten.

Torsten Boch : "Die feste Zuordnung von Produktbenutzungsrechten dürfte in den meisten Fällen nicht ganz einfach sein."
Torsten Boch : "Die feste Zuordnung von Produktbenutzungsrechten dürfte in den meisten Fällen nicht ganz einfach sein."
(Bild; Matrix 42/Picasa)

Ein entscheidender Vorteil ist es in jedem Fall, wenn Unternehmen Lizenz-Management richtigerweise als Querschnittsaufgabe verstehen und in bestandsverändernden Prozessen – sowohl technischer als auch vertraglicher Art – Lizenzspezialisten aktiv einbeziehen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass man jederzeit eine valide Einschätzung über Konsequenzen in Bezug auf die Lizenzierung gewinnen kann und ist so optimal vorbereitet, wenn es um die Neubeschaffung von Lizenzen, Vertragsabschlüsse oder Herstelleraudits geht.

Der Autor:

Torsten Boch ist Senior Product Manager bei Matrix42.

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