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Knifflig: der Windows-Desktop
Die virtuelle Bereitstellung von Windows-Desktops schafft eine knifflige lizenzrechtliche Situation, denn grundsätzlich gilt, dass eine Windowslizenz dauerhaft einem physischen Gerät zuzuweisen ist. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass eine virtuelle Maschine für sich nicht lizenziert werden kann.

Dabei muss unterschieden werden, ob das Windows Betriebssystem eine Client- oder eine Server-Variante ist. Während eine Lizenz für Windows-Server ein Virtualisierungsrecht mitbringt, ist die Nutzung eines virtualisierten „Endgeräte“-Windows, zum Beispiel Windows 7 oder 8.1, nicht ohne weiteres gestattet.
Microsoft hat die geltenden Regeln für eine virtuelle Bereitstellung in den Produktbenutzungsrechten (PUR) verankert sowie in zwei aktuellen „Licensing Briefs“ vom März 2014 erläutert:
Die Nutzung eines virtualisierten Client-Betriebssystems auf einem dem Unternehmen gehörenden physischen Endgerät erfordert ein so genanntes „Virtual Desktop Access“ (VDA) Recht. Dieses ist in der Software Assurance (SA) enthalten, die ein Unternehmen für ein korrekt volumenlizenziertes Endgerät in Bezug auf das Windows Betriebssystem abschließen kann.
Dementsprechend wird das auch separat erwerbbare VDA-Recht lediglich als Mietlizenz angeboten. Es ist für Endgeräte gedacht, die keine SA haben oder haben können, zum Beispiel Thin Clients ohne lokale Windows-Kopie, Endgeräte von Lieferanten.
Roaming Use Rights gelten daheim nicht
Sollte der Hauptbenutzer eines korrekt für die Nutzung virtueller Windows-Instanzen berechtigten Endgeräts mit anderen Geräten zugreifen, die nicht dem Unternehmen gehören, sind sogenannte „Roaming Use Rights“ erforderlich. Diese wiederum sind zwar in der SA sowie dem VDA-Recht enthalten, gelten jedoch nur für die Nutzung von außerhalb des Unternehmens, etwa von Heimarbeitsplätzen.
Sollte der Anwender diese Geräte innerhalb des Unternehmens für derartige Zugriffe benutzen, wird zusätzlich eine „Companion Subscription License“ (CSL) erforderlich, es sei denn bei den Fremdgeräten handelt es sich um Windows-RT Tablets. Auch bei der CSL handelt es sich um eine Mietlizenz, die das Recht nur solange gewährt, bis sie abläuft oder gekündigt wird.
Eine Instanz eines Windows-Client-Betriebssystems darf nicht gleichzeitig von mehreren Personen genutzt werden. Dies ist insbesondere bei der Virtualisierung der Windows-Instanz im Rechenzentrum eine mögliche Konstellation.
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