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Datenschutz und Datensicherheit

Die Sorge um die Sicherheit von persönlichen und Geschäftsdaten erklärte bisher die Cloud-Computing-Zurückhaltung vieler Mittelständler. Wenn es um seine geschäftskritischen Prozesse geht, darf sich natürlich auch ein KMU auf keinen Kompromiss einlassen.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit geschäftskritischen Daten ist unverzichtbar – auch im Cloud Computing. Dies ist der zentrale Grund dafür, warum ein KMU einen deutschen Dienstleister wählen sollte, wenn er sich für die Anbindung seiner IT an einen Cloud-Server entscheidet.
In Deutschland muss das Cloud Computing bei der Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Bundesdatenschutzgesetz konform sein, dessen Zweck es ist, „den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.“ Dabei darf sich ein KMU allerdings nicht blind auf die Korrektheit des beauftragten IT-Dienstleisters verlassen.
Kontrolle weg – Haftung trotzdem?
Denn das mittelständische Unternehmen selbst haftet dafür, dass auch bei der Datenverarbeitung im Auftrag, bei der Datenverarbeitung durch Dritte, das strenge deutsche Datenschutzrecht erfüllt wird. Bei den internationalen, weltweit tätigen Dienstleistern weiß der deutsche Mittelständler aber nie genau, wo sich seine Daten momentan befinden – auch die Einhaltung der strengen deutschen Datenschutzbestimmungen ist im Ausland mehr als fraglich.
Für ein deutsches Unternehmen ist solch ein Cloud Computing-Angebot schlicht untauglich. Deshalb gilt: Cloud Computing kann überaus sinnvoll sein – aber nur mit einem deutschen Dienstleister.
weiter mit: Cloud Computing in der Praxis – was KMUs beachten müssen
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