Im Presseclub München diskutieren Politik und Wirtschaft über das Comeback der Vorratsdatenspeicherung. Die geplante Speicherung von IP- und Portnummern für zwölf Wochen soll neue Sicherheit bringen – doch viele sehen darin vor allem Symbolpolitik, rechtliche Risiken und ein digitales Eigentor.
Gekippt, begraben, reformuliert: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein politischer Wiedergänger und ihre Ziele sind weiterhin fragwürdig.
Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist erneut ins Blickfeld gerückt und mit ihr ein alter Konflikt zwischen Sicherheitsversprechen, Bürgerrechten und technischer Realität. Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, IP- und Portnummern für bis zu zwölf Wochen zu speichern – unabhängig davon, ob ein Verdacht vorliegt. Im Presseclub München trafen sich prominente Kritiker der Maßnahme, um über die politischen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen zu diskutieren.
Eine „uralte, unendliche Diskussion“
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erinnerte an die „unendliche Geschichte“ der Vorratsdatenspeicherung. Schon mehrfach hätten deutsche und europäische Gerichte klare Grenzen gezogen. „2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche VDS-Gesetz gekippt – als tiefen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“, betonte sie. Auch der EuGH habe 2014 und 2016 geurteilt, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen die europäische Grundrechtecharta verstoße.
Dennoch – oder gerade deshalb – kritisierte sie die aktuelle Wiederaufnahme der Debatte als „reine Symbolpolitik“. Der neue Entwurf würde erneut flächendeckend in Grundrechte eingreifen, obwohl viele Sicherheitsbehörden bereits ohne VDS erfolgreich agierten.
Freiheit stirbt zentimeterweise
Dr. Michael Ruoff, Landeschef der FDP Bayern, stellte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die VDS – insbesondere im Kontext von Kindesmissbrauch – beinhalte einen absurden Überwachungsansatz: „Wer 85 Millionen Menschen überwacht, unterstellt ihnen potenziell schwere Straftaten.“
Ruoff sieht einen Eingriff in die Persönlichkeitsrecht und verwies auf die psychologische Wirkung von Überwachung auf freiheitliches Denken und gesellschaftliche Innovation: „Freiheit ist eine Zukunftskompetenz.“ Statt großer Datenberge ohne Anlass befürwortet er das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden Telekommunikationsdaten, wie beispielsweise IP-Adressen, nur bei konkretem Tatverdacht direkt beim Anbieter eingefroren, im Gegensatz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.
Wirtschaft unter Generalverdacht
Der Unternehmer und Spacenet-Vorstand Sebastian von Bomhard berichtete aus Sicht eines Internetproviders. Seine Firma hatte neben der Deutschen Telekom erfolgreich gegen das letzte VDS-Gesetz geklagt – mit dem Ergebnis, dass das Bundesverwaltungsgericht die Regelung für europarechtswidrig erklärte. Doch damit sei das Gesetz per se nicht vom Tisch gewesen. Die erstrittenen Urteile bedeuteten lediglich, dass weder Spacenet noch die Telekom das Gesetz anwenden mussten. Letztendlich habe die Bundesregierung die VDS erst einmal selbst auf Eis gelegt.
Freiheit auf Vorrat?“ – Experten diskutieren über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung: (v.l.) Dr. Michael Ruoff (FDP-Landeschef Bayern), Sebastian von Bomhard (Gründer und Vorstand Spacenet AG), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.).
(Bild: Spacenet AG)
Von Bomhard kritisierte die im neuen Entwurf vorgesehenen Speicherpflichten mit einer Verdoppelung des Speicherzeitraums scharf. Insbesondere die Einbeziehung von Portnummern, wofür auch die IP-Adresse der Gegenseite benötigt werde, ermögliche Rückschlüsse auf Kommunikationsarten und Bewegungsprofile, womit es zur Persönlichkeitsprofilbildung nur ein kleiner Schritt sei. „Was endgültig rechtswidrig war, wird nun verschärft – das ist paradox.“ Die Umsetzung sei zudem technisch komplex, teuer und letztlich für den Endnutzer ein verdeckter Kostenfaktor. Und „echte Verbrecher fängt man damit nicht“. Erfolge ließen sich höchstens bei Urheberrechtsverletzungen oder sogenannter Hate Crime erzielen. Auch von Bomhard befürchtet eine noch stärkere Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. „Wenn man nun weiterdenkt, werden in Zukunft nicht nur mehr Daten länger gespeichert, sondern durch den Einsatz von KI kommen noch ganz andere Möglichkeiten auf uns zu.“
Einigkeit herrschte beim Roundtable über die Eignung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens: Dabei würden Daten nur bei konkretem Tatverdacht gesichert, also weder anlasslos, noch flächendeckend. Dieses Vorgehen sei verhältnismäßig, richterlich geprüft und technisch ohne massive Zusatzbelastung umsetzbar.
„Es ist eine gezielte Auswertung der Daten möglich. Man produziert mit dem Quick-Freeze-Verfahren keinen großen Heuhaufen von Daten, der erst mühsam durchforstet werden muss“, erklärte Dr. Ruoff. Und von Bomhard sieht darin ein Beispiel dafür, „wie man mit Maß statt mit der Gießkanne“ agieren könne.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Und jetzt? Der Kampf um digitale Grundrechte muss weitergehen!
Der Gesetzesentwurf liegt vor. Eine Debatte im Bundestag ist nach Aussage der Diskussionsteilnehmer in Kürze zu erwarten und eine Mehrheit dafür scheint wahrscheinlich. Angesichts des politischen Klimas und der verhaltenen medialen Kritik rechnen die Teilnehmer mit einer Verabschiedung vielleicht sogar noch 2025 – und in Folge wohl erneut mit verfassungsgerichtlicher Klärung.
Die drängende Frage bleibt: Warum ist die Vorratsdatenspeicherung schon wieder Thema? Leutheusser-Schnarrenberger wurde dazu deutlich: „Wir sitzen erneut hier, weil die Politik schon wieder einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt. Dabei geht es aber mehr um Symbolpolitik – allein, um etwas vorweisen zu können. Es interessiert wenig, wie gut das Gesetz zum Schluss wirkt.“ Sebastian von Bomhard schloss sich an: „Der kommende Gesetzesvorschlag birgt drei wiederkehrende Risiken: Die Vorratsdatenspeicherung ist anlasslos, flächendeckend und unbefristet. Und deswegen sprechen wir erneut darüber. Sie ist der ewige Wiedergänger.“
„Es gibt auch immer noch ein Problem, sollte jemand zu Unrecht beschuldigt werden“, hob Dr. Ruoff hervor. „Die Herangehensweise ist eine ganz andere. Gegen einen richterlichen Beschluss lässt sich besser vorgehen als gegen einen Tatvorwurf, der auf technischen Informationen beruht.“ Auf die Frage nach anfallenden Kosten bemerkte von Bomhard zum Abschluss: „Es ist weniger eine Frage des Geldes, sondern eine Frage der Freiheit.“
Die Vorratsdatenspeicherung ist für die Podiumsteilnehmenden ein Paradebeispiel für Symbolpolitik mit potenziell fatalen Folgen für Freiheitsrechte, Datenschutz und demokratische Prinzipien. Das Quick-Freeze-Modell biete eine sinnvolle, rechtsstaatlich vertretbare Alternative – doch ob die Politik diesen Weg wählt, ist noch ungewiss.
Fünf Forderungen des eco zur Vorratsdatenspeicherung
1. Rechtssicherheit schaffen: Keine neue Runde vor Gericht – nur eine klar geregelte, zweckgebundene und kontrollierte Datenspeicherung kann Vertrauen in digitale Dienste sichern.
2. Speicherfristen verkürzen: Zwei bis drei Wochen reichen laut Ermittlungsbehörden aus. Längere Fristen sind unverhältnismäßig; Quick-Freeze ist die datenschutzfreundlichere Alternative.
3. Wirtschaft entlasten: Flächendeckende Speicherpflichten bedeuten hohe Kosten, Preisdruck und Wettbewerbsnachteile – besonders für kleinere Anbieter. Der eco-Verband fordert realistische Übergangsfristen und Kostenausgleich.
4. Datenschutz priorisieren: Je mehr Daten, desto größer das Risiko von Lecks und Fehlzuordnungen. IP- und Portdaten dürfen nicht zur Grundlage digitaler Persönlichkeitsprofile werden.
5. Effektivität prüfen: Vorratsdatenspeicherung schafft kaum mehr Sicherheit. Statt Massenüberwachung braucht es gezielte Ermittlungen und internationale Kooperation.