Experten diskutieren neue Gesetzesinitiative Wiedergänger Vorratsdaten­speicherung: Ein alter Konflikt kehrt zurück

Von Elke Witmer-Goßner 4 min Lesedauer

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Im Presseclub München diskutieren Politik und Wirtschaft über das Comeback der Vorratsdatenspeicherung. Die geplante Speicherung von IP- und Portnummern für zwölf Wochen soll neue Sicherheit bringen – doch viele sehen darin vor allem Symbolpolitik, rechtliche Risiken und ein digitales Eigentor.

Gekippt, begraben, reformuliert: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein politischer Wiedergänger und ihre Ziele sind weiterhin fragwürdig.(Bild: ©  brillianata - stock.adobe.com)
Gekippt, begraben, reformuliert: Die Vorratsdatenspeicherung bleibt ein politischer Wiedergänger und ihre Ziele sind weiterhin fragwürdig.
(Bild: © brillianata - stock.adobe.com)

Die Vorratsdatenspeicherung (VDS) ist erneut ins Blickfeld gerückt und mit ihr ein alter Konflikt zwischen Sicherheitsversprechen, Bürgerrechten und technischer Realität. Ein neuer Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, IP- und Portnummern für bis zu zwölf Wochen zu speichern – unabhängig davon, ob ein Verdacht vorliegt. Im Presseclub München trafen sich prominente Kritiker der Maßnahme, um über die politischen, rechtlichen und praktischen Konsequenzen zu diskutieren.

Eine „uralte, unendliche Diskussion“

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erinnerte an die „unendliche Geschichte“ der Vorratsdatenspeicherung. Schon mehrfach hätten deutsche und europäische Gerichte klare Grenzen gezogen. „2010 hat das Bundesverfassungsgericht das deutsche VDS-Gesetz gekippt – als tiefen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis“, betonte sie. Auch der EuGH habe 2014 und 2016 geurteilt, dass anlasslose Vorratsdatenspeicherung gegen die europäische Grundrechtecharta verstoße.

Dennoch – oder gerade deshalb – kritisierte sie die aktuelle Wiederaufnahme der Debatte als „reine Symbolpolitik“. Der neue Entwurf würde erneut flächendeckend in Grundrechte eingreifen, obwohl viele Sicherheitsbehörden bereits ohne VDS erfolgreich agierten.

Freiheit stirbt zentimeterweise

Dr. Michael Ruoff, Landeschef der FDP Bayern, stellte die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Die VDS – insbesondere im Kontext von Kindesmissbrauch – beinhalte einen absurden Überwachungsansatz: „Wer 85 Millionen Menschen überwacht, unterstellt ihnen potenziell schwere Straftaten.“

Ruoff sieht einen Eingriff in die Persönlichkeitsrecht und verwies auf die psychologische Wirkung von Überwachung auf freiheitliches Denken und gesellschaftliche Innovation: „Freiheit ist eine Zukunftskompetenz.“ Statt großer Datenberge ohne Anlass befürwortet er das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren. Dabei werden Telekommunikationsdaten, wie beispielsweise IP-Adressen, nur bei konkretem Tatverdacht direkt beim Anbieter eingefroren, im Gegensatz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung.

Wirtschaft unter Generalverdacht

Der Unternehmer und Spacenet-Vorstand Sebastian von Bomhard berichtete aus Sicht eines Internetproviders. Seine Firma hatte neben der Deutschen Telekom erfolgreich gegen das letzte VDS-Gesetz geklagt – mit dem Ergebnis, dass das Bundesverwaltungsgericht die Regelung für europarechtswidrig erklärte. Doch damit sei das Gesetz per se nicht vom Tisch gewesen. Die erstrittenen Urteile bedeuteten lediglich, dass weder Spacenet noch die Telekom das Gesetz anwenden mussten. Letztendlich habe die Bundesregierung die VDS erst einmal selbst auf Eis gelegt.

Freiheit auf Vorrat?“ – Experten diskutieren über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung: (v.l.) Dr. Michael Ruoff (FDP-Landeschef Bayern), Sebastian von Bomhard (Gründer und Vorstand Spacenet AG), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.).(Bild:  Spacenet AG)
Freiheit auf Vorrat?“ – Experten diskutieren über die umstrittene Vorratsdatenspeicherung: (v.l.) Dr. Michael Ruoff (FDP-Landeschef Bayern), Sebastian von Bomhard (Gründer und Vorstand Spacenet AG), Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Bundesjustizministerin a.D.).
(Bild: Spacenet AG)

Von Bomhard kritisierte die im neuen Entwurf vorgesehenen Speicherpflichten mit einer Verdoppelung des Speicherzeitraums scharf. Insbesondere die Einbeziehung von Portnummern, wofür auch die IP-Adresse der Gegenseite benötigt werde, ermögliche Rückschlüsse auf Kommunikationsarten und Bewegungsprofile, womit es zur Persönlichkeitsprofilbildung nur ein kleiner Schritt sei. „Was endgültig rechtswidrig war, wird nun verschärft – das ist paradox.“ Die Umsetzung sei zudem technisch komplex, teuer und letztlich für den Endnutzer ein verdeckter Kostenfaktor. Und „echte Verbrecher fängt man damit nicht“. Erfolge ließen sich höchstens bei Urheberrechtsverletzungen oder sogenannter Hate Crime erzielen. Auch von Bomhard befürchtet eine noch stärkere Einschränkung der Persönlichkeitsrechte. „Wenn man nun weiterdenkt, werden in Zukunft nicht nur mehr Daten länger gespeichert, sondern durch den Einsatz von KI kommen noch ganz andere Möglichkeiten auf uns zu.“

Quick-Freeze: Die bessere Alternative?

Einigkeit herrschte beim Roundtable über die Eignung des sogenannten Quick-Freeze-Verfahrens: Dabei würden Daten nur bei konkretem Tatverdacht gesichert, also weder anlasslos, noch flächendeckend. Dieses Vorgehen sei verhältnismäßig, richterlich geprüft und technisch ohne massive Zusatzbelastung umsetzbar.

„Es ist eine gezielte Auswertung der Daten möglich. Man produziert mit dem Quick-Freeze-Verfahren keinen großen Heuhaufen von Daten, der erst mühsam durchforstet werden muss“, erklärte Dr. Ruoff. Und von Bomhard sieht darin ein Beispiel dafür, „wie man mit Maß statt mit der Gießkanne“ agieren könne.

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Und jetzt? Der Kampf um digitale Grundrechte muss weitergehen!

Der Gesetzesentwurf liegt vor. Eine Debatte im Bundestag ist nach Aussage der Diskussionsteilnehmer in Kürze zu erwarten und eine Mehrheit dafür scheint wahrscheinlich. Angesichts des politischen Klimas und der verhaltenen medialen Kritik rechnen die Teilnehmer mit einer Verabschiedung vielleicht sogar noch 2025 – und in Folge wohl erneut mit verfassungsgerichtlicher Klärung.

Die drängende Frage bleibt: Warum ist die Vorratsdatenspeicherung schon wieder Thema? Leutheusser-Schnarrenberger wurde dazu deutlich: „Wir sitzen erneut hier, weil die Politik schon wieder einen neuen Gesetzesentwurf vorlegt. Dabei geht es aber mehr um Symbolpolitik – allein, um etwas vorweisen zu können. Es interessiert wenig, wie gut das Gesetz zum Schluss wirkt.“ Sebastian von Bomhard schloss sich an: „Der kommende Gesetzesvorschlag birgt drei wiederkehrende Risiken: Die Vorratsdatenspeicherung ist anlasslos, flächendeckend und unbefristet. Und deswegen sprechen wir erneut darüber. Sie ist der ewige Wiedergänger.“

„Es gibt auch immer noch ein Problem, sollte jemand zu Unrecht beschuldigt werden“, hob Dr. Ruoff hervor. „Die Herangehensweise ist eine ganz andere. Gegen einen richterlichen Beschluss lässt sich besser vorgehen als gegen einen Tatvorwurf, der auf technischen Informationen beruht.“ Auf die Frage nach anfallenden Kosten bemerkte von Bomhard zum Abschluss: „Es ist weniger eine Frage des Geldes, sondern eine Frage der Freiheit.“

Die Vorratsdatenspeicherung ist für die Podiumsteilnehmenden ein Paradebeispiel für Symbolpolitik mit potenziell fatalen Folgen für Freiheitsrechte, Datenschutz und demokratische Prinzipien. Das Quick-Freeze-Modell biete eine sinnvolle, rechtsstaatlich vertretbare Alternative – doch ob die Politik diesen Weg wählt, ist noch ungewiss.

Fünf Forderungen des eco zur Vorratsdatenspeicherung

1. Rechtssicherheit schaffen: Keine neue Runde vor Gericht – nur eine klar geregelte, zweckgebundene und kontrollierte Datenspeicherung kann Vertrauen in digitale Dienste sichern.

2. Speicherfristen verkürzen: Zwei bis drei Wochen reichen laut Ermittlungsbehörden aus. Längere Fristen sind unverhältnismäßig; Quick-Freeze ist die datenschutzfreundlichere Alternative.

3. Wirtschaft entlasten: Flächendeckende Speicherpflichten bedeuten hohe Kosten, Preisdruck und Wettbewerbsnachteile – besonders für kleinere Anbieter. Der eco-Verband fordert realistische Übergangsfristen und Kostenausgleich.

4. Datenschutz priorisieren: Je mehr Daten, desto größer das Risiko von Lecks und Fehlzuordnungen. IP- und Portdaten dürfen nicht zur Grundlage digitaler Persönlichkeitsprofile werden.

5. Effektivität prüfen: Vorratsdatenspeicherung schafft kaum mehr Sicherheit. Statt Massenüberwachung braucht es gezielte Ermittlungen und internationale Kooperation.

Mehr Informationen: eco Leitlinien zur Vorratsdatenspeicherung

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