NIS2-Registrierung: Frist 6. März 2026! Stichtag für NIS2-betroffene Unternehmen rückt näher

Von Elke Witmer-Goßner 1 min Lesedauer

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Die NIS2‑Pflichten gelten seit 6. Dezember 2025. Unternehmen aus kritischen und wichtigen Sektoren haben drei Monate Zeit für die Registrierung beim BSI – bis spätestens 6. März 2026. Betroffen sind in Deutschland schätzungsweise rund 29.000 Organisationen, oft bereits ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Mio. Euro Umsatz.

Bis spätestens 6. März 2026 müssen sich von NIS2 betroffenen Unternehmen beim BSI registrieren.(Bild:  frei lizenziert mcanden /  Pixabay)
Bis spätestens 6. März 2026 müssen sich von NIS2 betroffenen Unternehmen beim BSI registrieren.
(Bild: frei lizenziert mcanden / Pixabay)

Wer ist betroffen?

Unter NIS2 fallen „wichtige“ und „besonders wichtige“ Einrichtungen aus zahlreichen Sektoren – darunter Energie, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung. In vielen Fällen greift NIS2 bereits ab 50 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von mehr als 10 Millionen Euro. Laut TÜV Süd sind allein in Deutschland rund 29.000 Organisationen betroffen.

Registrierungspflicht über das neue BSI‑Portal

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat seit Jahresbeginn ein neues BSI‑Portal als zentrale Plattform für NIS2‑Pflichten freigeschaltet. Unternehmen müssen sich dort spätestens drei Monate nach Eintritt ihrer gesetzlichen Pflicht registrieren – für viele aktuell bis 6. März 2026.

Vor der Erstregistrierung ist ein ELSTER‑Organisationszertifikat erforderlich. Bis die notwendige Aktivierungs‑ID per Post eintrifft, vergehen in der Regel fünf bis zehn Werktage. Unternehmen sollten diese Vorlaufzeit einplanen, um die Frist einzuhalten.

Welche Angaben nötig sind und was laufend zu tun ist

Für die Registrierung im BSI‑Portal werden unter anderem Unternehmensgröße und Rechtsform, eine NIS2‑Kontaktstelle sowie die Zuordnung zu Sektor und zuständiger Bundesbehörde (per Dropdown) abgefragt. Alle Angaben sind aktuell zu halten und spätestens zwei Wochen nach Änderungen im Portal zu aktualisieren. Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen verpflichtend über das BSI‑Portal gemeldet werden. Eine Anleitung, wie die Anmeldung genau geht, findet sich hier.

TÜV Süd hilft bei Einordnung und Umsetzung

Der TÜV Süd weist darauf hin, dass viele Unternehmen formale Pflichten wie Registrierung, Datenpflege und fristgerechte Meldungen unterschätzen. Der Dienstleister bietet Unterstützung bei der Einordnung der Betroffenheit, Trainings für Managementverantwortliche sowie Assessments bereits ergriffener Maßnahmen, um NIS‑2‑Anforderungen praxisnah umzusetzen.

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