Überall auf der Welt zu arbeiten, begeistert als Lebensentwurf. Steuerlich birgt das aber mehr Fallstricke, als vielen Interessierten bewusst ist. Warum ist aber der „Lebensmittelpunkt“ für Digitalnomaden bei Steuerfragen entscheidend?
Digitale Nomaden genießen maximale Freiheit. Wer aber langfristig remote im Ausland arbeitet, muss sich bei Steuerfragen mit Regeln, Nachweispflichten und Grauzonen auseinandersetzen.
Büro mit Meerblick, Laptop unter Palmen und Zoom-Calls aus dem Campervan? Für viele Berufstätige, die lediglich ein Smartphone, ein Notebook und einen Internetanschluss brauchen, um ihren Job zu machen, klingt dauerhafte digitale Mobilität verlockend. Dank Remote-Infrastruktur und der Akzeptanz hybrider oder gar flexibler Arbeitsmodelle sind weltweit bislang geschätzte 40 Millionen Menschen aus dem „klassischen“ Arbeitsleben ausgestiegen.
So grenzenlos wie WLAN ist der New-Work-Trend jedoch nur auf den ersten Blick. Wer etwa aus Thailand Projekte betreut oder in Portugal Cloud-Lösungen implementiert, läuft schnell Gefahr, in eine steuerliche Grauzone zu geraten. Entsprechend gilt es bei der Wahl des Arbeitsortes vor allem bürokratische Fragen im Blick zu behalten.
Neben der Klärung von Visa-Angelegenheiten bedeutet das konkret, sich mit steuerlichen Fragen auseinanderzusetzen. Denn ob sich das deutsche Finanzamt mit Forderungen meldet, hängt maßgeblich vom eigentlichen Lebensmittelpunkt ab – nicht allein von der viel zitierten 183-Tage-Regel.
Ortsunabhängig, aber doch an Deutschland gebunden?
Ob als Freelancer im Tech-Sektor, IT-Consultant oder Softwareentwickler im Ausland, wer einen Wohnsitz nach § 8 der Abgabenordnung (AO) in der Bundesrepublik hält oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt nach § 9 AO hierzulande hat, wird steuerlich weiterhin als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig eingestuft. Das heißt: Das gesamte Welteinkommen unterliegt der deutschen Steuerpflicht.
Rechtlich gesehen besteht ein Wohnsitz dabei nicht nur, wenn eine eigene Wohnung im Inland bewohnt wird. Ein WG-Zimmer, ein ungekündigter Mietvertrag oder ein dauerhaft zugängliches Zimmer im Elternhaus können ebenfalls steuerlich relevant sein. Ähnlich verhält es sich mit einem gewöhnlichen Aufenthalt. Offiziell setzt der bereits nach sechs zusammenhängenden Monaten im Inland ein – unabhängig davon, ob der Aufenthalt als „Rückkehr“ oder lediglich als „Besuch“ gedacht ist. Selbst kurzzeitige Unterbrechungen oder Urlaube im Ausland beeinflussen diese Frist nicht zwingend.
Viel zitiert, oft falsch verstanden – die 183-Tage-Regel
Um ihre Steuerpflicht in der Bundesrepublik einzuordnen, verlassen sich zahlreiche Digitalnomaden auf die sogenannte 183-Tage-Regel. Im Kern gilt demnach eine Person nicht im Tätigkeitsstaat als steuerpflichtig, wenn sie sich dort weniger als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten aufhält. Allerdings übersehen Digitalnomaden dabei häufig, dass sich diese Frist nicht auf das Kalenderjahr, sondern auf einen rollierenden Zwölfmonatszeitraum bezieht.
Zudem endet die Steuerpflicht nicht automatisch mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer etwa zum 31. Dezember offiziell abgemeldet ist, aber erst am 9. Januar das Land verlässt, löst damit zumindest eine Veranlagung im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland aus, und zwar für das gesamte Folgejahr. Auch administrative Spuren wie ein deutscher Pkw, eine aktive Krankenversicherung oder Bankverbindungen können als Indiz für eine Rückkehrabsicht gewertet werden. Die Interpretation liegt im Ermessen der Finanzbehörden.
Lebensmittelpunkt als steuerlicher Dreh- und Angelpunkt
Lässt sich der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt nicht eindeutig klären, nutzen Finanzämter auch den sogenannten „Mittelpunkt der Lebensinteressen“, um eine Steuerpflicht zu ermitteln. Zwar definiert das deutsche Steuerrecht diesen Begriff nicht exakt, er findet aber im OECD-Musterabkommen Anwendung und ist somit Bestandteil vieler Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die Deutschland mit ausländischen Steuerregimen geschlossen hat.
Laptop und WLAN statt Büro: London ist der „Hotspot“ für digitale Nomaden, die mit Technologie im Gepäck weltweit arbeiten.
(Bild: Statista)
Ausschlaggebend sind dabei persönliche und wirtschaftliche Bindungen, sprich familiäre Beziehungen, soziale Netzwerke, unternehmerische Aktivitäten und das gewöhnliche Konsumverhalten. Das heißt: Selbst wer als verheiratete Person allein im Ausland lebt, kann einen steuerlichen Mittelpunkt in Deutschland behalten, sofern sich dort etwa der Rest der Familie oder die unternehmerischen Interessen befinden. Fehlt ein eindeutiger Lebensmittelpunkt, kann es schlimmstenfalls zu doppelten oder sogar multiplen Steuerpflichten kommen.
Zwar sollen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dies eigentlich verhindern, doch dafür ist eine saubere Dokumentation notwendig. Die Behörden im Ausland erwarten oft eine Ansässigkeitsbescheinigung oder einen steuerlichen Nachweis. Gleichzeitig bleibt Deutschland als Besteuerungsstaat aktiv, wenn Wohnsitz oder Aufenthalt nicht eindeutig aufgegeben wurden.
Wollen Digitalnomaden nicht in zwei (oder mehr) Ländern gleichzeitig steuerpflichtig werden, müssen sie ihre Aufenthaltsorte und wirtschaftlichen Aktivitäten sauber dokumentieren. Dazu sollten verschiedene Nachweise gesammelt werden. Reisetagebücher, Boardingpässe, Flugbuchungen und Grenzstempel im Reisepass helfen, glaubhaft darzulegen, wo man sich tatsächlich wie lange aufhält. Zusätzlich können digitale Tools wie Travel-Tracker-Apps oder automatische GPS-Protokolle beim Finanzamt für Klarheit sorgen.
Stand: 08.12.2025
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Darüber hinaus sind Mietverträge, Hotelrechnungen, Mitgliedschaften in lokalen Einrichtungen oder Rechnungen von Co-Working-Spaces nützlich, wenn es darum geht, Überzeugungsarbeit zu leisten. Sogar Kontoauszüge, auf denen Kartenzahlungen im Ausland erscheinen, können als Nachweis dienen. All das ist jedoch nutzlos, wenn die offizielle Abmeldung aus Deutschland beim Einwohnermeldeamt fehlt. Diese sollte mit der vollständigen Aufgabe aller inländischen Wohnsitze einhergehen.
Außerdem ist es ratsam, auch wirtschaftliche und soziale Verflechtungen in Deutschland zu überprüfen und gegebenenfalls zu lösen. Dazu zählen unter anderem aktive deutsche Bankkonten, private oder gesetzliche Krankenversicherungen, Mitgliedschaften in Vereinen, laufende Verträge, etwa für Handy oder Fitnessstudio, sowie unternehmerische Tätigkeiten mit Sitz in Deutschland. Solche Bindungen können als Indizien für eine fortbestehende Ansässigkeit gewertet werden – selbst dann, wenn kein Wohnsitz im engeren Sinn mehr besteht.
Zudem sollten sich Digitalnomaden frühzeitig mit den steuerlichen Regelungen ihres neuen Aufenthaltslandes vertraut machen. Viele Staaten bieten spezielle Visa-Modelle oder steuerliche Sonderregelungen für „Remote Worker“ an, knüpfen diese aber an klare Voraussetzungen, wie etwa an eine Mindestanzahl von Aufenthaltstagen, Einkommensnachweise oder Krankenversicherungspflicht. Wer hier unsauber plant oder sich auf informelle Auslegungen verlässt, riskiert nicht nur Probleme mit dem deutschen Finanzamt, sondern auch mit den lokalen Behörden.
Eine fundierte steuerliche Beratung vor dem Wegzug – idealerweise durch Fachleute mit internationaler Ausrichtung – kann helfen, Fehler zu vermeiden, rechtssicher zu gestalten und gleichzeitig legale Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen. Letztlich geht es darum, mit der neuen Freiheit verantwortungsvoll umzugehen: mit klarer Dokumentation, sauberer Trennung vom Herkunftsland und einer bewussten Entscheidung für ein neues steuerliches Zuhause.
* Der Autor Prof. Dr. Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht and der FOM Hochschule Bonn, Steuerberater und besitzt einen Master of Laws. Seine Schwerpunkte in der Gestaltungsberatung liegen auf Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmen- und Konzernsteuerrecht, internationalem Steuerrecht, Unternehmenstransaktionen (M&A), Beratung für Berater sowie der laufenden Steuerberatung. 2015 gründete er die Juhn Partner GmbH und 2017 die Juhn Besau GmbH. Außerdem betreibt der Steuerprofi unter @juhnsteuerberater einen erfolgreichen YouTube-Kanal.