BigData Analytics: Information Governance

Big Data und Information Governance

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Datenschutz und Innovation im Einklang

Dabei muss eine Ethik für Information Governance durchaus mit den Anforderungen des Datenschutzes als auch der Notwendigkeit zur Innovation in Einklang zu bringen sein. "Das deutsche Datenschutzrecht ist in vielen Punkten vorbildlich", urteilt Susanne Dehmel, Bereichsleiterin Datenschutz beim BITKOM-Verband, "bedarf aber der Anpassung an neue technische Entwicklungen." Hinzu komme die Notwendigkeit, sich in einer vernetzten Welt international auf datenschutzrechtliche Grundsätze zu einigen.

Zumindest in Europa befindet sich eine gemeinsame Plattform für Datenschutz-Ethik in Arbeit. Diese EU-Datenschutzverordnung sollte nach Auskunft des inzwischen ausgeschiedenen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar bereits im Sommer 2014 verabschiedet werden: "Danach haben die Unternehmen zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen." Die Verordnung, so Schaar, solle in Europa gleiche Spielregeln für alle Beteiligten schaffen, was die Berücksichtigung des Datenschutzes anbelangt. "Diese Spielregeln betreffen dann auch außereuropäische Firmen, die in Europa Geschäfte tätigen und dabei die Daten europäischer Bürger verarbeiten."

Datenschutz-Folgenabschätzung

Besserer Datenschutz ist für Schaar kein Hemmschuh hinsichtlich Innovationsfähigkeit, sondern vielmehr ein Standort- und Wettbewerbsvorteil: "Zu solchen Innovationen gehören beispielsweise Kryptographie-Verfahren, etwa die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von E-Mails."

Eine der Neuerungen, die die EU-Datenschutzverordnung mit sich bringen wird, ist die Datenschutz-Folgenabschätzung. "Im Hinblick auf dieses Privacy Impact Assessment", so Susanne Dehmel vom BITKOM-Verband, "haben wir in unseren Leitfaden 'Management von Big Data Projekten' anhand einer Checkliste skizziert, wie es durchgeführt werden könnte. Peter Schaar empfiehlt deutschen Unternehmen, sich frühzeitig mit dessen Bestimmungen vertraut zu machen. Sie gestalten die geforderte Ethik nämlich mit.

Ein konkretes Beispiel dafür, wie sich sicherheitsbewusste deutsche Unternehmen bereits eigene Ethikregeln vorstellen und selbst unterwerfen, liefert die SYSS GmbH in Tübingen. In elf Punkten formuliert deren Kodex Prinzipien wie Schweigepflicht und Altruismus, weist aber Beraterprovisionen und den Ausschluss von Wettbewerb weit von sich - keineswegs selbstverständliche Grundsätze.

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