Das Unternehmen Palantir ist in aller Munde. Es geht um den Kampf gegen das Verbrechen, um Datenberge und um einen sehr mächtigen Fan von Donald Trump. In Baden-Württemberg spitzt sich die Debatte über die neue Datenanalyse-Software aus den USA nun zu – bis hin zum handfesten Koalitionsstreit.
Die Polizei kauft für viel Geld eine umstrittene Software ein, die sie noch gar nicht nutzen darf – das stößt nicht nur der Opposition übel auf.
(Bild: frei lizenziert (Augustin-Foto) Jonas Augustin / Pixabay)
Die Polizei in Baden-Württemberg hat einen Vertrag über fünf Jahre mit dem US-Unternehmen Palantir abgeschlossen, um deren Analyse-Software „Gotham“ zu nutzen. Kostenpunkt über den Zeitraum: rund 25 Millionen Euro. Das Problem: Noch fehlt die gesetzliche Grundlage für den Einsatz. Auch Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen setzen auf die Software – sie haben ihre Polizeigesetze aber entsprechend angepasst.
Warum ist das brisant?
Weil die Regierung die Software schon gekauft hat, bevor die Polizei sie überhaupt nutzen darf. Eine Änderung des Polizeigesetzes ist dafür nötig. Das sorgt für politischen Streit – selbst innerhalb der grün-schwarzen Koalition. Der Grünen-Innenpolitiker Oliver Hildenbrand kritisierte, dass es noch keine rechtliche Grundlage für die Datenauswertung gebe. Er blickte generell sehr kritisch auf die Software, sprach bereits von einem „Palantir-Desaster“, die SPD von einem „Autokauf ohne Führerschein“.
Warum hat das Land den Vertrag trotzdem unterschrieben?
Laut Innenstaatssekretär Thomas Blenke (CDU) hätte sich der Preis verdoppelt, wenn man den Vertrag nicht bereits im März unterschrieben hätte. Außerdem sei man sich in der Regierung einig, dass die Polizei eine Analyse-Software benötige. Palantir sei derzeit der einzige geeignete Anbieter auf dem Markt. Das Innenministerium betont immer wieder, dass die Software sicher sei.
Wofür wird „Gotham“ genau genutzt?
Die Software wurde speziell für Sicherheitsbehörden entwickelt und wird von Geheimdiensten, Militär und Polizei genutzt. Die Ermittler kämpfen mit immer größeren Datenbergen. Mit „Gotham“ können Millionen Daten aus verschiedenen Quellen ausgewertet und verknüpft werden. Das Programm hat dabei nur Zugriff auf Informationen, die die Polizei ohnehin schon gesammelt hat. Viele Menschen, von denen dort Daten erfasst sind, sind aber keine Verdächtigen - sondern Zeugen, Opfer oder Auskunftspersonen.
Aus Polizeidatenbanken und Überwachungsmaterial können so automatisiert Zusammenhänge zwischen Personen, Orten und Ereignissen aufgedeckt werden. Ziel ist, die Ermittler schneller und effizienter zu machen im Kampf gegen Terroristen und andere Kriminelle.
Wer steht hinter der Software?
Das Unternehmen Palantir, welches 2003 in den USA gegründet wurde – unter anderem von Tech-Milliardär Peter Thiel. Er ist bekannt für seine libertären und rechtskonservativen Positionen, seine Nähe zu Donald Trump und seine Kritik an liberalen Demokratien. In Europa sehen viele Thiel deshalb kritisch – ebenso wie die Idee, sicherheitsrelevante Infrastruktur von US-Unternehmen abhängig zu machen. Thiel halte heute aber nur noch etwa sieben Prozent am Unternehmen, sagt das baden-württembergische Innenministerium.
Wie hilfreich ist die Software für die Polizei im Alltag?
In Bayern allein nutzte die Polizei die Software laut Landeskriminalamt seit Anfang September 97-mal – in welchen Fällen wollte ein LKA-Sprecher auf Nachfrage nicht sagen. Rund 200 dafür geschulte Analysten arbeiteten mit der Plattform. Anfragen, für die Beamte früher teils mehrere Tage benötigten, seien nun „nach wenigen Minuten“ erledigt. Der Sprecher bezeichnete die Software als ideales Werkzeug für die Polizei.
Auch die Ermittler in NRW sind zufrieden. Die Software spielte laut Innenministerium bei einigen Fällen der Vergangenheit eine zentrale Rolle. So soll „Gotham“ etwa allein anhand eines Spitznamens und einer Telefonnummer mit gefälschten Besitzerdaten die Identität eines Mannes aufgedeckt haben, der ein 13-jähriges Mädchen missbraucht haben soll.
Der Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat nun eine Verfassungsbeschwerde gegen den Einsatz des Programms in Bayern eingelegt. Die massenhafte Auswertung von Daten verletze das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen, und das Fernmeldegeheimnis, argumentieren die Beschwerdeführer.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Das Unternehmen versichert, selbst keine Daten zu sammeln, zu verkaufen oder für eigene Zwecke zu verarbeiten.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Landesregierung in Baden-Württemberg bereite eine Änderung des Polizeigesetzes vor, um den Einsatz der Software zu ermöglichen, kündigte Staatssekretär Blenke an. Bis dahin darf „Gotham“ nicht aktiv zur Datenanalyse genutzt werden. Die Implementierung, so ist aus dem Innenministerium in Stuttgart zu hören, werde wohl eine Weile dauern. Die Bayern hätten dafür drei Jahre gebraucht. Das Unternehmen selbst schreibt hingegen, dass nach Abschluss aller rechtlichen und technischen Vorbereitungen eine erste betriebsfähige Version in der Regel bereits nach wenigen Wochen bereitgestellt werden könne.
Inzwischen hat die grün-schwarze Koalition in Baden-Württemberg ihren Streit beigelegt und den Weg für eine entsprechende Gesetzesänderung freigemacht. Damit könnte die baden-württembergische Polizei die Analyse-Software nutzen dürfen. Bis die Gesetzesänderung durch ist, ist aber sicher: Ab Herbst muss das Land schon an Palantir zahlen. Eine Ausstiegsklausel gibt es nicht.
Dobrindt prüft bundesweiten Einsatz von Palantir
Aller Kritik zum Trotz prüft Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) den bundesweiten Einsatz der umstrittenen Analyse-Software. Eine Sprecherin des Ministeriums bestätigte auf Anfrage des Magazins „Stern“, dass dies „Gegenstand der noch andauernden Prüfung“ sei. Ein Ergebnis gebe es noch nicht.
Kritik daran kommt von SPD und Grünen. „Offenkundig sieht er sich als Lobbyist eines hochumstrittenen US-Unternehmens“, sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem Magazin. Gerade in diesen Zeiten, in denen immer weniger Verlass sei auf die US-Regierung, verbiete sich eine Kooperation mit einem Unternehmen wie Palantir.