Digitale Barrierefreiheit soll dafür sorgen, dass Menschen mit körperlichen und kognitiven Einschränkungen Webseiten und Apps problemlos nutzen können. Unternehmen tun sich bei der Umsetzung jedoch häufig schwer – auch weil ihnen nicht klar ist, welche Richtlinien erfüllt werden müssen. Eine Hilfestellung.
Wie lassen sich Anwendungen und Webseiten so gestalten, dass möglichst jeder Mensch sie ohne Einschränkungen nutzen kann?
Im Vergleich zur Barrierefreiheit in der physischen Welt hat die digitale Welt noch einiges nachzuholen – ein Problem, das schätzungsweise eine Milliarde Menschen mit einer Einschränkung weltweit betrifft. Gleichzeitig profitieren alle Nutzer von einer verbesserten User Experience. Und neben den obligatorischen Vorgaben, die für einige Branchen ohnehin gelten, verbessert das Investment in digitale Barrierefreiheit zudem das allgemeine Markenbild von Unternehmen.
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Da zuletzt immer mehr Aktivitäten – nicht nur im Zuge der Covid19-Pandemie – primär digital erfolgten, sind umfangreiche Verbesserungen der digitalen Barrierefreiheit erforderlich. Andernfalls laufen Unternehmen Gefahr, sowohl kurz- als auch langfristig Umsätze und Vertrauen zu verspielen.
Ein Aspekt, den Unternehmen dabei unterschätzen, ist zum Beispiel der Grad der Einschränkung bestimmter Nutzer. Einige Einschränkungen, etwa bei blinden Personen, sind offensichtlich. Doch es gibt eine Reihe von Einschränkungen der Sehkraft, die nicht bedacht werden, wie etwa Farbsehstörungen oder gar Farbenblindheit.
Die WCAG-Richtlinien
Wie also lassen sich Anwendungen und Webseiten so gestalten, dass möglichst jeder Mensch sie ohne Einschränkungen nutzen kann? Als Orientierungspunkt für Unternehmen dienen die Web Content Accessibility Guidelines des World Wide Web Consortium (W3C).
Das Ziel der WCAG ist es, einen einzelnen gemeinsamen Standard für die Barrierefreiheit von Web-Inhalten bereitzustellen, der den Bedürfnissen von Einzelpersonen, Organisationen und Regierungen auf internationaler Ebene gerecht wird. Die WCAG hat aktuell 13 Richtlinien, die nach vier Prinzipien organisiert sind:
Wahrnehmbarkeit: Nutzer einer Applikation oder Website müssen in der Lage sein, Informationen und Elemente der Benutzerschnittstelle mit ihren Sinnen erfassen zu können. Dabei geht es primär um Visualisierung, doch auch haptisches Feedback, Audiosignale und theoretisch sogar Gerüche und Geschmäcker spielen hier eine Rolle.
Bedienbarkeit: Hierbei geht es darum, die für die Benutzung, Navigation und Interaktion notwendigen Elemente ohne Einschränkung verwenden zu können. Die entsprechenden Buttons, Drag-Elemente und andere Schaltelemente müssen zu jeder Zeit identifizierbar sein, damit Interaktion stattfinden kann. Wichtig dabei ist zu bedenken, dass Sprachbefehle heute genauso selbstverständlich sind wie die Nutzung von Tastatur und Maus.
Verständlichkeit: Mit Blick auf die Verständlichkeit geht es vor allem um die Konsistenz der Präsentation von Inhalten – sei es durch das intuitive Design, die Adressierung von Nutzungsmustern oder die Vermittlung einprägsamer und wiederholbarer Bedienungsschritte. Angefangen bei der Verwendung von einfacher Sprache über Tutorials bis hin zu Audiounterstützung.
Robustheit: Inhalte müssen so konzipiert werden, dass sie von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistierender Technologien, interpretiert werden können. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass es keine Rolle spielen darf, welche Technologie Nutzer verwenden, um mit Webseiten, Multimedia-Inhalten oder anderen digitalen Formaten zu interagieren. Das Ergebnis muss stets das gleiche sein.
Für jede Leitlinie gibt es prüfbare Erfolgskriterien, die drei Stufen haben: A, AA und AAA. Die Kriterien sind dabei kumulativ – um der Stufe AA zu entsprechen, muss auch der Stufe A entsprochen werden, und um der Stufe AAA zu erfüllen, müssen Webseiten und Apps auch den Stufen A und AA genügen.
Um die Betreiber und Entwickler teilweise zu entlasten, ist es laut WCAG nicht empfehlenswert, die Konformität der Stufe AAA als allgemeine Richtlinie für ganze Webseiten zu fordern, da es nicht möglich ist, alle Erfolgskriterien der Stufe AAA für einige Inhalte zu erfüllen. Die jüngste Version ist die WCAG 2.1, die im Juni 2018 veröffentlicht wurde. Gemäß der Web Accessibility Initiative ist die Publikation der WCAG 2.2 für Anfang 2021 geplant.
Unternehmen sollten diesen Prozess genau beobachten, denn auch wenn die Richtlinien des WCAG nicht verbindlich sind, die des European Accessibility Act (EAA) sind es schon sehr bald. Verabschiedet am 9. April 2019, muss dieser Beschluss, der vor allem die Bereiche E-Commerce, Computer, Betriebssysteme und Smartphones betrifft, spätestens im kommenden Jahr europaweit in nationales Recht übertragen werden.
Fortschritte bei der Barrierefreiheit im Blick behalten
Wenn es um die Konformität bezüglich der WCAG-Richtlinien geht, so hilft eine Checkliste. Diese zeigt dem Unternehmen, wie viele Punkte erfüllt beziehungsweise nicht erfüllt werden und wie viele Probleme mit unterschiedlicher Dringlichkeit (kritische/hohe/mittlere/schwache Probleme) gefunden wurden. So lassen sich die Verbesserungen in gewisser Weise an der Anzahl der von den Testern gefundenen Fehlern „messen“.
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Sinkt die Anzahl der Fehler, bedeutet das hoffentlich, dass das Unternehmen der Konformität näherkommt. Die Anzahl der Aspekte, bei denen Unternehmen die WCAG-Richtlinien nicht erfüllen, ist jedoch kein Hinweis darauf, wie barrierefrei beispielsweise die Webseite ist. Eine Seite, die 50 Prozent der WCAG-Prüfpunkte nicht besteht, könnte immer noch recht gut zugänglich sein, während eine Seite, die „nur“ 5 Prozent der WCAG-Prüfpunkte nicht besteht, viele Blocker haben und sehr unzugänglich sein könnte.
Schritt für Schritt zur Barrierefreiheit Ihrer Webseite
Wichtig ist es, mit der Prüfung anzufangen, auch wenn das bedeutet, dass zunächst nur erste kleine Schritte unternommen werden. Wenn eine bereits bestehende Webseite geprüft werden soll, wählt man am besten für einen ersten Durchgang 20 bis 30 Seiten aus, die für die Customer Journey wichtig sind.
Nach dem Testen sollten alle schwerwiegenden Fehler behoben sein, bevor erneut getestet wird, um sicherzustellen, dass alles korrekt umgesetzt wurde. Im Anschluss entscheidet sich, ob im nächsten Schritt die Fehler mittlerer Schwere behoben werden oder ob eine Bewertung von weiteren 20 bis 30 Seiten besser wäre.
Stand: 08.12.2025
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Bei neuen Projekten empfiehlt es sich, einen anderen Weg zu gehen. Hier gilt es, die Barrierefreiheit bereits während des Designprozesses zu berücksichtigen. Überprüfung aller Wireframes und andere Mockups unter Berücksichtigung der Kriterien erspart Unternehmen später viel Arbeit. Dies setzt allerdings voraus, dass das Design-Team über die Prinzipien der Barrierefreiheit aufgeklärt ist. Anschließend geht das Feedback direkt zurück in den Designprozess, um Fehler vor der Übergabe des Projekts an das Entwicklerteam auf ein Minimum zu reduzieren.
Als Nächstes muss das Entwicklungsteam so geschult werden, dass es bei der Umsetzung der Designs die Prinzipien der Barrierefreiheit anwendet. Der erste Schritt bei der barrierefreien Implementierung besteht darin, so viel natives semantisches html wie möglich zu verwenden, wie z.B. echte <button>-Elemente oder <h2>-Elemente.
Das Netz stellt heute eine Vielzahl von Tools bereit, um die Barrierefreiheit von Webseiten auf verschiedenen Endgeräten und unterschiedlichen Browsern zu testen. Die bekanntesten sind dabei:
VoiceOver für iOS
Talkback für Android
NVDA für Firefox
JAWS Screen Reader für Google Chrome auf dem Desktop
VoiceOver für Safari auf dem MacOS
Auch technische Hilfestellung für Entwickler gibt es bereits. Im Zuge von automatisierten Tests der Barrierefreiheit mit Blick auf den Code machen Programme wie das Applause Accessibility Tool die Softwareentwickler darauf aufmerksam, wenn bestimmte Anforderungen des entwickelten Abschnitts die Barrierefreiheit beeinträchtigen, und geben Verbesserungsvorschläge.
Das Verständnis für Barrierefreiheit ist entscheidend
Am Ende muss dennoch klar sein, dass selbst das beste Tool oder ein vollautomatisiertes Testing-Setup nur etwa ein Viertel der Probleme im Zusammenhang mit der Barrierefreiheit identifiziert. Viele WCAG-Checkpoints sind subjektiv, wie z.B. "Beschreibt die Überschrift den Zweck des Abschnitts?”, und ein Programm kann diese Art von Feststellungen nicht treffen. Dies sind Bereiche, die nur von manuellen Testern aufgedeckt werden können.
Jan Wolter
(Bild: Applause)
Zusätzlich zum Testen sollten Unternehmen in Erwägung ziehen, ein Barrierefreiheitstraining für Design-, Entwicklungs-, Marketing- und Rechtsabteilungen zu integrieren. Marketing-E-Mail-Kampagnen, zum Beispiel, sollten unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit verfasst werden, und Verträge mit Designfirmen oder Dienstleistern im Softwareentwicklungsbereich sollten entsprechende Klauseln zur Achtung der Barrierefreiheit enthalten.
* Jan Wolter ist General Manager EU bei Applause.
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Zu kleine Schrift, die sich nicht vergrößern lässt, Farbschemata mit zu geringen Kontrasten, umständliches Scrollen durch Formulare u.v.m. – allgegenwärtige Barrieren bei der Nutzung digitaler Angebote. Alles bald Geschichte?
Dieses eBook greift folgende drei Aspekte auf:
Trends der digitalen Barrierefreiheit
Barrierefreies UI/UX-Design
Hilfstechnologien für die barrierefreie Software-Entwicklung