Studiert man aufmerksam das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ (kurz: Wachstumschancengesetz) und dort die Artikel 29 und 30, so stellt man schnell fest, dass der Gesetzgeber zukünftig die Umsatzsteuer elektronisch erfassen möchte. Dafür kommt jetzt die Pflicht zur elektronischen Rechnung.
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