Bonn, 07.03.2023 (PresseBox) - Die in Bonn ansässige Comma Soft AG zahlt ihren Mitarbeitenden und Neueinstellungen die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe von 3.000 Euro aus – ohne Abzug auch allen Teilzeitbeschäftigten und Auszubildenden.
Die Bundesregierung eröffnete im September 2022 im Rahmen des dritten Entlastungspakets allen Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro steuerfrei zu entlasten. Unmittelbar danach griff der Vorstand der Bonner Comma Soft AG diese Regelung auf und initiierte, dass der hierfür größtmögliche Betrag von 3.000 Euro noch im Dezember 2022 an alle Mitarbeitenden ausgezahlt wurde.
Dabei legte die Unternehmensleitung den größten Wert darauf, dass die Sonderprämie allen Mitarbeitenden in voller Höhe zugutekam. Dazu zählten sowohl alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden als auch solche in Eltern- und sonstiger Teilzeit, längerfristig Erkrankte und Auszubildende. Auch Werkstudierende wurden bedacht und erhielten einen Betrag von 500 Euro. Zudem wird diese steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung im Jahr 2023 allen neu eingestellten Mitarbeitenden gewährt.
„Für uns als Familienunternehmen, in dem wir als ganzes Team zusammenstehen, ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir in Zeiten hoher Inflation realitätsnahe Maßnahmen ergreifen, die unmittelbar und für alle wirken“, begründet CEO Stephan Huthmacher diesen Schritt.
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07.03.2023
Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 3.000 Euro für alle Mitarbeitenden der Comma Soft AG
Bonn, 07.03.2023 (PresseBox) - Die in Bonn ansässige Comma Soft AG zahlt ihren Mitarbeitenden und Neueinstellungen die steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in voller Höhe von 3.000 Euro......