Interview Europas Ämter in der Cloud

Manfred Klein

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Welche Voraussetzungen müssen deutsche und europäische Verwaltungen erfüllen, wenn sie die Cloud für eGovernment nutzen wollen? Darüber sprachen die Kollegen unserer Schwesterpublikation eGovernment Computing mit dem geschäftsführenden Direktor der Europäischen Agentur für Netz- und Informa­tionssicherheit ENISA.

Orientierung in der Cloud ist gefragt(Foto:  frank-peters - Fotolia.com)
Orientierung in der Cloud ist gefragt
(Foto: frank-peters - Fotolia.com)

Zur Sprache kam aber auch die Überwindung nationaler Barrieren innerhalb der EU, um zu einem ebenenübergreifenden eGovernment zu kommen.

Herr Dr. Helmbrecht, welche Aufgaben hat die ENISA? Können Sie diese kurz beschreiben?

Prof. Udo Helmbrecht ist geschäftsführender Direktor der europäischen Behörde ENISA(Foto:  ENISA)
Prof. Udo Helmbrecht ist geschäftsführender Direktor der europäischen Behörde ENISA
(Foto: ENISA)

Helmbrecht: Die ENISA ist eine europäische Behörde für IT-Sicherheit. Wir beraten die Europäische Kommission und die Regierungen und Behörden in den Mitgliedsländern in Fragen der IT-Sicherheit und der Gesetzgebung. Darüber hinaus unterstützen wir die Mitgliedsländer der EU in Projekten – zum Beispiel den Aufbau eines CERTs –, und wir veröffentlichen im Jahr rund 30 ­Studien, in denen wir Trends und Entwicklungen zu Themen wie Cloud Computing, Kryptografie, Privacy und allgemeinen Gefahren­situationen im Internet und Lageberichten analysieren. Diese Analysen stellen wir wiederum den Mitgliedsstaaten zur Verfügung.

Wie unterscheiden sich die einzelnen nationalen Verwaltungen und Regierungen in der EU beim Umgang mit der Cloud?

Helmbrecht: In der Tat haben wir in Europa unterschiedliche Ansätze. Das heißt, es gibt Mitgliedsstaaten, die ihre Cloud-Dienstleistungen von eigenen Behörden erbringen lassen. In Deutschland haben wir so etwas ähnliches mit dem Bundesverwaltungsamt, das IT-Dienstleistungen für die Ministerien erbringt.

Es gibt aber auch Behörden in Europa, die Cloud-Dienste outsourcen. Das heißt, es gibt einen privaten Dienstleister, der Cloud-Dienste anbietet, die dann in Anspruch genommen werden. In Deutschland ist das zum Beispiel der Fall, wenn die SAP oder die T-Systems Cloud-Dienstleistungen anbietet, die dann von der Regierung wahrgenommen ­werden. Hinzu kommen unterschiedliche Mischformen.

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