Die Dominanz des Stärkeren, Lauteren oder Ruchloseren im Internet soll in der EU bald ein Ende haben. Der Rat der EU-Staaten hat seine Verhandlungsposition bei zwei wegweisenden Gesetzen festgelegt: dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) und dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA).
„Der Digital Services Act DSA ist eines der wichtigsten digitalpolitischen Regelwerke in Europa [und] wird im Verbund mit dem Digital Markets Act zu einer Art Grundgesetz für das Internet“, bewertet Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder den geplante EU-weiten Rechtsrahmen für Diensteanbieter und Plattformen.
Beide zusammen könnten das Internet deutlich verändern. Tech-Riesen wie Google und Meta (eh. Facebook) werden unter Androhung hoher Strafen mehr Pflichten auferlegt, die Rechte von Verbrauchern besser geschützt. Wie schon beim Datenschutz könnte die EU damit weltweit Standards setzen. Doch so weit ist es noch nicht.
Worum geht es konkret?
Es ist 21 Jahre her, dass die EU umfassende Spielregeln für digitale Dienste und Online-Plattformen aufgestellt hat. In dieser Zeit sind nicht nur Amazon, Meta-Facebook und Google zu riesigen Konzernen herangewachsen. Soziale Netze werden heute auch von Hassrede oder Fake-News-Kampagnen überschwemmt und Marktplätze von gefälschter Ware.
Um dem entgegenzutreten, hat die EU-Kommission im Dezember 2020 ein großes Digital-Paket aus DMA und DSA vorgeschlagen. Das Gesetz über digitale Märkte soll die Marktmacht von Digital-Riesen wie Google, Meta-Facebook und Amazon begrenzen. Das Gesetz über digitale Dienste geht gesellschaftliche Fragen an, etwa den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz.
Über das gesamte Paket haben die für Binnenmarkt und Wettbewerb zuständigen Ministerinnen und Minister am Donnerstag abgestimmt. Der französische Minister Cédric O sprach von einem fast historischen Tag. Irlands Robert Troy von einem Meilenstein.
Wie sieht die Position der EU-Staaten im Detail aus?
Grundsätzlich sind die EU-Staaten nah an den Vorschlägen der EU-Kommission. Der DMA zielt auf Gatekeeper (Torwächter), die erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben. Die EU-Staaten sehen vor, dass Plattformen wie Suchmaschinen oder Soziale Netzwerke mit mindestens 45 Millionen aktiven monatlichen Nutzern in der EU oder 10 000 jährlichen Geschäftskunden dazu gehören. Beim Jahresumsatz liegt die Schwelle bei 6,5 Milliarden Euro.
Diese Gatekeeper müssen es nach dem Willen der EU-Staaten unter anderem ermöglichen, vorinstallierte Apps auf den eigenen Geräten deinstallieren zu können. Auch dürfen die Gatekeeper eigene Produkte und Angebote nicht mehr bevorzugt gegenüber denen der Konkurrenz behandeln – das würde etwa Amazon treffen. Zudem dürfen sie Mitbewerbern nicht verbieten, das gleiche Angebot woanders günstiger anzubieten.
Durchsetzen soll all das die EU-Kommission. Unter anderem auf Drängen Deutschlands sollen jedoch auch die nationalen Wettbewerbsbehörden Ermittlungen starten und die Erkenntnisse an die Brüsseler Behörde weiterleiten können. Das mögliche Strafmaß bei Verstößen liegt bei bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. „Strukturelle Abhilfemaßnahmen“ – also etwa eine Aufspaltung des Unternehmens – sollen nur in absoluten Ausnahmefällen verhängt werden.
Und beim Gesetz über digitale Dienste?
Auch hier halten sich die EU-Staaten recht nah an den Vorschlag der EU-Kommission. Grundsätzlich soll alles, was offline verboten ist, auch online verboten sein soll – etwa der Verkauf gefälschter Produkte oder illegale Hassrede. Dabei gilt: Je größer die Plattform, desto mehr Regeln muss sie beachten. Neu ist, dass die EU-Staaten sogenannte manipulative „Dark Pattern“ auf Marktplätzen verbieten wollen, die Verbraucher manipulieren und zu einer Kaufentscheidung drängen sollen. Auch dafür hatte die Bundesregierung sich eingesetzt. Als Strafen sind beim DSA bis zu sechs Prozent des Jahresumsatzes vorgesehen.
Deutschland ist nicht voll zufrieden – weshalb?
Deutschland war in den vergangenen Jahren unter anderem mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda vorgeprescht. Nun trug die amtierende Bundesregierung zwar sowohl die DMA- als auch die DSA-Position mit – gab aber je eine Zusatzerklärung ab. Staatssekretärin Claudia Dörr-Voß nannte mit Blick auf den DSA unter anderem die Befürchtung, der Kinder- und Jugendmedienschutz könne abgeschwächt werden.
Auch sollten Löschpflichten und -fristen für sehr große Online-Plattformen strenger gestaltet werden. Beim DMA betonte sie, die nationalen Wettbewerbsbehörden müssten zwingend effektiv eingebunden werden. Auch solle man sich besser auf wenige Gatekeeper konzentrieren, als den Kreis zu groß zu ziehen. Für weitere Änderungen setzt Deutschland auf die nun anstehenden Verhandlungen mit dem Europaparlament.
Wie fallen die Reaktionen aus?
Der Digitalverband Bitkom begrüßte die Positionen. Diese seien „überwiegend ausbalanciert“, sagte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Der DSA verbessere den Verbraucherschutz und sorge für klare, harmonisierte Regeln für die Anbieter digitaler Dienste und von Online-Plattformen. Der DMA setze „wichtige neue Impulse für einen fairen Wettbewerb in der EU“. Die Regeln berücksichtigten jedoch zu wenig die Auswirkungen auf europäische Plattformen, Start-ups und Cybersicherheitsthemen.
Stand: 08.12.2025
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Auch der europäische Verbraucherverband Beuc sieht Licht und Schatten. Negativ sei etwa, dass Gatekeeper nicht dazu gezwungen werden, Social Media und Messengerdienste für die Konkurrenz zu öffnen. Nutzer, die Whatsapp nicht mögen, hätten kaum eine andere Wahl, weil ihre meisten Kontakte den zu Meta-Facebook gehörenden Dienst nutzten. Auch die DSA-Vorgaben für Online-Marktplätze seien unzureichend.
Europäische Presseverlegerverbände kritisierten, dass der Schutz europäischer Medieninhalte gegen „willkürliche Löschungen und Sperrungen“ auf digitalen Plattformdiensten nicht gewährleistet sei. Es gelte, „die Freiheit und Vielfalt der Medien vor einseitigen und manchmal missbräuchlichen Entscheidungen der Plattformanbieter insbesondere auf Grundlage ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schützen.“
Von den Konzernen kam bereits in den vergangenen Monaten Gegenwind. So kritisierte Apple, der DMA könnte Sicherheit und Privatsphäre der iPhone-Nutzer gefährden, wenn das Laden von Apps aus anderen Plattformen erzwungen werde. Facebook warnte vor zu strikten politischen Vorgaben, die Innovationen abzuwürgen drohten.
Wie geht es jetzt weiter?
Bevor DMA und DSA Wirklichkeit werden, müssen die EU-Staaten und das Parlament sich noch auf eine gemeinsame Linie einigen. Das Parlament muss dazu zunächst noch die eigene Position festzurren. Das soll Mitte Dezember geschehen. In der ersten Jahreshälfte 2022 sollen die Verhandlungen dann abgeschlossen werden.