Podcast: BigTexit – und dann? DSGVO-konform in der Cloud – Warum EU-Standort allein nicht reicht!

Von Elke Witmer-Goßner 2 min Lesedauer

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Viele Unternehmen glauben, mit einem europäischen Cloud-Anbieter automatisch DSGVO-konform und datensicher zu sein. In der neuen Folge von CLOUD ON AIR erklärt Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Thomas Kolb, warum diese Annahme trügerisch ist und worauf Firmen wirklich achten müssen.

Thomas Kolb, Gast dieser Podcast-Folge CLOUD ON AIR, fordert Unternehmen, angesichts steigenden geopolitischen Drucks auf transatlantische Rechtsabkommen, jetzt zum Handeln auf.(Bild:  Blickhan & Kolb und Partner)
Thomas Kolb, Gast dieser Podcast-Folge CLOUD ON AIR, fordert Unternehmen, angesichts steigenden geopolitischen Drucks auf transatlantische Rechtsabkommen, jetzt zum Handeln auf.
(Bild: Blickhan & Kolb und Partner)

Obwohl US-Clouds aufgrund des Cloud Act und unsicherer transatlantischer Abkommen in der Kritik stehen, sind europäische Anbieter nicht automatisch eine sichere Alternative. „Compliance bedeutet mehr, als nur auf den Standort zu schauen“, warnt Kolb. Auch europäische Provider müssten strenge Anforderungen erfüllen – technisch wie organisatorisch.

Verträge als Schlüssel zur Rechtssicherheit

Ein zentrales Element ist der Auftragsverarbeitungsvertrag. Anders als bei großen US-Anbietern haben Unternehmen bei kleineren europäischen Providern oft die Chance, vertragliche Details individuell zu verhandeln. Entscheidend seien klare Regelungen zu Löschpflichten, Datenherausgabe und Exit-Szenarien, wenn der Vertrag endet.

Neben der juristischen Seite spielen technische Maßnahmen eine tragende Rolle. „Elementar sind Verschlüsselung und redundante Backups“, betont Kolb. Wer sensible Daten auslagert, sollte zudem prüfen, ob bestimmte Informationen besser in einer Private Cloud oder sogar lokal gehalten werden.

Vorsorge statt Blindflug

Auch Datenübertragungen in Drittstaaten wie Japan oder die Schweiz können rechtssicher erfolgen, sofern ein Angemessenheitsbeschluss der EU vorliegt. Schwieriger wird es bei Ländern ohne entsprechende Abkommen – hier sind Standardvertragsklauseln zwingend.

Das laufende Verfahren von Max Schrems gegen das aktuelle transatlantische Datenschutzabkommen zeigt, wie schnell rechtliche Grundlagen kippen können. Unternehmen sollten sich deshalb frühzeitig Alternativen sichern. Thomas Kolb sagt deshalb: „Digitale Souveränität und Datensicherheit dürfen keine Schlagworte in Strategiepapieren bleiben. Angesichts steigenden geopolitischen Drucks auf transatlantische Rechtsabkommen sollten Unternehmen jetzt handeln. Wer heute keine belastbare Strategie für Datensicherheit aufsetzt, riskiert Geld, Zeit und Vertrauen. Als Datenschutzexperte helfe ich Unternehmen, ihre Resilienz zu stärken und ihre Datenhoheit zu bewahren.“

Unser Gast bei CLOUD ON AIR, Folge 18
Thomas Kolb ist ein renommierter Rechtsexperte mit Spezialisierung auf Datenschutzrecht, DSGVO-Compliance und Cybersicherheit. Als Partner der Kanzlei Blickhan & Kolb und Partner berät er seit über 15 Jahren Unternehmen, Vorstände und öffentliche Institutionen. Parallel verantwortet er als Legal Counsel bei Connect4Video die Compliance einer vollständig in Europa gehosteten UCaaS-Plattform. Er verbindet eine umfassende rechtliche Expertise mit langjähriger praktischer Erfahrung in Datenschutz- und Cybersicherheitsfragen. Neben einem LL.M. Informationsrecht und dem Fachanwaltstitel für Urheber- und Medienrecht ist der Mannheimer Jurist TÜV-zertifizierter externer Datenschutzbeauftragter für Unternehmen und Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E). An der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Technologie übersetzt Thomas Kolb komplexe Regulatorik in praxisnahe Strategien für Unternehmen und öffentliche Institutionen, auch im Bereich kritischer Infrastrukturen (KRITIS).

Bildquelle: Blickhan & Kolb und Partner

Die neue Folge ist ab sofort auf CloudComputing-Insider.de und gängigen Streaming-Plattformen (Spotify, Apple Podcasts, Amazon Music) zu hören.

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