Definition: Datenschutz im Kontext des Cloud Computings Was ist beim Datenschutz in der Cloud zu beachten?
Für den Datenschutz im Cloud Computing Umfeld existieren aufgrund externer Dienstleister und Rechenzentren zusätzliche Risiken. Die Speicherung von Daten auf fremden, per Internet zugänglichen Systemen zwingt zur Einhaltung besonderer datenschutzrechtlicher Anforderungen.
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Welche Risiken entstehen für den Datenschutz durch das Cloud Computing? Beim Cloud Computing lagern Unternehmen Ihre Software, Anwendungen oder Infrastruktur auf Rechenzentren von Cloud Providern aus. Auf die Services der Anbieter kann über das öffentliche Internet zugegriffen werden. Die Unternehmen sparen sich dadurch eigene Hard- und Software und müssen keine eigene Rechenzentrumsinfrastruktur für die Vorhaltung ihrer Daten betreiben. Dank nutzungsabhängiger Tarifmodelle lassen sich Kosten einsparen, es entstehen jedoch zusätzliche Risiken für den Datenschutz.
Diese Risiken sind dadurch gegeben, dass die Daten auf gemeinsam genutzten IT-Komponenten des Anbieters außerhalb des eigenen Unternehmens gespeichert sind. Aufgrund dieser Exponiertheit sind sie zahlreichen Gefahren und Angriffsszenarien ausgesetzt sind. Der Zugriff kann unter der Voraussetzung der Kenntnis der Zugangskennung prinzipiell von überall aus per Internet erfolgen. Zusätzlich können Sicherheitslücken und -schwachstellen einen unbefugten Zugang zu den Daten ermöglichen. Ein weiteres Risiko entsteht durch die gemeinsam genutzte Infrastruktur. Da die physischen Ressourcen von mehreren Kunden gemeinsam genutzt werden, sind Probleme bei der zuverlässigen Trennung der Zugriffsrechte auf die Daten nicht komplett auszuschließen. All diese Risiken können zu folgenden Problemen führen:
- unberechtigter Zugriff auf Daten durch den Cloud Provider, durch staatliche Institutionen oder durch unbefugte Dritte
- Verlust von Daten
- Manipulation von Daten
- Diebstahl der Zugriffskennungen und Missbrauch des Accounts
Cloud Computing und die technische Datensicherheit
Bei der Nutzung von Cloud Services sind mehrere Parteien beteiligt, die Einfluss auf die datenschutzrechtlichen Aspekte haben. Es entstehen Beziehungen zwischen dem Cloud Provider und dem Cloud Anwender sowie den Mandanten des Cloud Anwenders, deren Datenschutzrechte als Dritte betroffen sind.
Grundsätzlich lassen sich die Anforderungen an den Datenschutz nur erfüllen, wenn die technische Datensicherheit durch den Cloud Anbieter gegeben ist. Die technische Datensicherheit wird durch die verwendete Hard- und Software des Anbieters bestimmt. Es kommen beispielsweise Verschlüsselungstechniken für Daten und Zugänge (VPN), besondere Authentifizierungsmethoden wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung, kontinuierliches Monitoring, Intrusion Detection (IDS) und Intrusion Prevention (IPS) Systeme, Sandboxin-Technologien und Firewallkomponenten zum Einsatz. Hinzu kommt die organisatorische Sicherheit, die den physischen Zugriff auf die verschiedenen Komponenten des Rechenzentrums regelt.
Datenschutzrechtliche Anforderungen an den Cloud Anbieter
Neben der technischen Datensicherheit gilt es für Cloud Anwender, die rechtlichen Aspekte des Datenschutzes einzuhalten. Diese können sich von Land zu Land teilweise stark unterschieden. In Deutschland sind sie durch das Bundesdatenschutzgesetz und EU-Vorschriften geregelt. Wichtig ist es, zu wissen, dass beim Cloud Computing der Cloud Anwender im Außenverhältnis zu Dritten die Verantwortung für die Sicherheit der Daten trägt. Zwischen dem Cloud Anbieter und dem Cloud Anwender regelt ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung die Einzelheiten. Der Anwender hat eine Kontrollpflicht und kann sich die Einhaltung bestimmter Anforderungen zum Beispiel über Zertifikate zusichern lassen. Dem Anwender sind die Rechte zum Anbieterwechsel inklusive der Portierung der Daten einzuräumen. Er bleibt Eigentümer der Daten. Bei Vertragsende erfolgt die Löschung der Daten beim Cloud Anbieter.
Besonderheiten bei Cloud Providern mit Datenspeicherung im Ausland
Für deutsche und europäische Anwender des Cloud Computings ergeben sich Besonderheiten, wenn Daten außerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da viele große Cloud Provider ihre Rechenzentren in den USA betreiben und der ursprünglich den Datenschutz zwischen den USA und der EU regelnde Safe-Harbor-Pakt vom Europäischen Gerichtshof 2015 für ungültig erklärt wurde.
Alleine durch die Speicherung der Daten Dritter in den USA kann es zu einer Verletzung des Datenschutzrechtes kommen. So sind Cloud Anbieter in den USA nach dem Patriot Act. gesetzlich dazu verpflichtet, auf Anforderung Daten an amerikanische Behörden zu liefern. In diesen Fällen ist der Abschluss eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrags für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht mehr ausreichend. Es sind zusätzliche Vereinbarungen mit dem Anbieter zu treffen.
Er muss sicherstellen, dass er die Anforderungen des EU-US Privacy Shields erfüllt. Es beinhaltet Zusicherungen der amerikanischen Regierung, mit denen die Vorgaben des Datenschutzschilds das europäische Datenschutzniveau erreichen sollen. Allerdings bezweifeln Kritiker, dass die Weitergabe der Daten an amerikanische Behörden durch das EU-US Privacy Shield tatsächlich verhindert wird. Für Cloud Anwender, die die europäischen Datenschutzrichtlinien sicher einhalten möchten, bleibt deshalb in vielen Fällen nur die Möglichkeit, europäische Cloud Anbieter mit einem Rechenzentrum innerhalb der EU zu wählen.
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Safe Harbor, EU/US Privacy Shield und GDPR - alles nur eine Farce?
Datensicherheit im internationalen Business
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