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Was eine Neueinführung für Cloud Computing bedeuten könnte Vorratsdatenspeicherung ist noch lange nicht vom Tisch
Die Speicherung von Daten für Kommunikationsverbindungen nur auf Verdacht oder verdachtsunabhängig? Für sechs Monate, wenige Tage oder doch überhaupt nicht? Über die mögliche Ausgestaltung der Speicherung von TK-Verbindungsdaten zur Verbrechensbekämpfung gibt es Zoff.
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Einmal gekippt und für immer abgehakt? Mitnichten. Seitdem das Bundesverfassungsgericht 2010 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig erklärt hat, zerren die Regierungsvertreter an den Tauenden der verschiedenen neuen Regeln zu Speicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation.
Denn erstens hat das oberste Gericht die Gesetzgeber zu neuen Vorgaben aufgefordert; zweitens hat die Europäische Union mittlerweile von der Bundesregierung eine Stellungnahme dazu verlangt, warum die Richtlinie 2006/24/EG nicht umgesetzt ist. Damit wurde die erste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, welches letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof enden könnte.
Zweifel auf EU-Ebene
Mehr darüber, was sich hierzulande bezüglich der Vorratsdatenspeicherung bewegt, erfahren Sie auf der nächsten Seite.
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