Die TÜV Informationstechnik Gmbh (TÜVit) hat die ersten Cloud-Dienste nach TCDP, dem Trusted Cloud Datenschutzprofil, zertifiziert: Versicherungswirtschaftlicher Datendienst und Uniscon erfüllen demnach als erste Gesellschaften die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien.
BMWi-Staatssekretär Matthias Machnig (rechts) hat die TCDP-Zertifikate auf der diesjährigen CeBIT an VDG-Geschäftsführer Dr. Carsten Braatz (links) und Uniscon-Geschäftsführer Dr. Hubert Jäger (Mitte) übergeben.
(Bild: TÜVit)
Das Trusted Cloud Datenschutzprofil (TCDP) wurde im Rahmen des „Trusted Cloud“-Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) entwickelt. Ein entsprechendes Zertifikat soll bestätigen, dass Cloud-Dienste die gesetzlichen Datenschutzrichtlinien erfüllen. Mit ihren Produkten konnten Versicherungswirtschaftlicher Datendienst GmbH (VDG) und Uniscon GmbH (Uniscon) die TÜVit jetzt davon überzeugen.
Die von der TÜVit nach TCDP Version 0.9, Schutzklasse III erstellten Zertifikate laufen zwei Jahre und gelten für:
Uniscon iDGARD, einen Cloud-Service für die sichere Zusammenarbeit.
VDG-Authentifizierungsportal, eine „Single Sign-On“-Lösung mit der sich Makler und Mehrfachvermittler bequem bei verschiedenen Versicherern authentifizieren können.
TÜVit-Geschäftsführer Dirk Kretzschmar betont: „Nicht nur für Mittelständler stellen Zertifikate nach dem Trusted Cloud Datenschutzprofil eine erhebliche Entlastung dar [...] Bei der Auswahl eines Cloud-Anbieters ist dank des Zertifikats nun sofort erkennbar, bei welchem Provider ein Unternehmen datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite ist.“
Die Grundlagen für das Trusted Cloud Datenschutzprofil (TCDP) für Cloud-Dienste haben Datenschutzexperten im Auftrag des BMWi innerhalb von zwei Jahren entwickelt. Das TCDP folgt der Datenschutz-Zertifizierung nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Es bildet die gesetzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung in einem Prüfstandard ab.
Das TCDP wird derzeit in einem Pilotprojekt mit dem Namen „Datenschutzzertifizierung für Cloud-Dienste“ weiterentwickelt. Das dafür verantwortliche Konsortium arbeitet seit September 2015 im Auftrag des BMWi und unter der Leitung der TÜViT. Beteiligt am Konsortium sind laut TÜVit alle maßgeblichen Akteure auf dem Feld der Datenschutzzertifizierung, insbesondere Datenschutzaufsichtsbehörden, Anbieter von Cloud-Diensten unterschiedlicher Größenordnung, Anbieter von Prüf- und Zertifizierungsleistungen sowie Verbände und Institutionen der IT und des Datenschutzes.
Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.