Klagen von Verbraucherschützern und Wettbewerbern abwenden Systrion verhilft zu rechtskonformen Lebensmittel-Stammdaten
Zum Ende dieses Jahres tritt die neue Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) mit Regeln zur ausführlichen Kennzeichnung von Lebensmitteln in Kraft. In Folge müssen Unternehmen ihre gesamten Produktstammdaten gemäß der strengen Deklarationspflicht überarbeiten. Sonst drohen Klagen von Verbraucherschützern sowie Wettbewerbern mit hohen Strafen.
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Am 13. Dezember 2014 löst die neue Lebensmittelinformationsverordnung § 1169/2001 der Europäischen Union die bestehende Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) ab. Sie verlangt jetzt von Erzeugern, Herstellern, Inverkehrbringern und Händlern von Lebensmitteln transparente und verständliche Informationen über Inhaltsstoffe und Verfallsdaten in allen Vertriebskanälen. Alle durch die LMIV geforderten Informationen stecken in den Stammdaten der Produzenten. Ebenfalls davon betroffen sind die sogenannten Health-Claims sowie indirekt die Vergabe von Artikelnummern (GTINs).
Daher müssen viele Produktinformationsträger angepasst werden. Darunter fallen Etiketten, Kataloge und Preislisten, Artikelpässe, der GS1 /1WorldSync-Datenpool sowie alle weiteren elektronischen Datenformate zum Beispiel für Webshops. Darüber hinaus sind für bestimmte Produktgruppen wie Fleisch, Fisch und Alkoholika viele Besonderheiten zu berücksichtigen.
Automatisierte Aktualisierung
Der Hamburger Spezialist für Stammdatenmanagement Systrion AG bietet zur Erleichterung des Umstellungsprozesses mit synfoxx/p für produktbezogene Stammdaten eine praxisfertige Lösung an, die sowohl On-Premise als auch aus der Cloud bezogen werden kann. „Beim Anpassen dieser Stammdaten gibt es neben dem technischen Aspekt immer auch eine fachliche Perspektive“, kommentiert Wolfram Koller, CEO bei der Systrion AG. „Aus diesem Grund ist das Stammdatenmanagement eine interdisziplinäre Querschnittsaufgabe des gesamten Unternehmens unter Führung der Geschäftsleitung.“
Die IT-bezogenen Aufgaben des Stammdatenmanagements lassen sich laut Anbieter leicht mit synfoxx/p erledigen. Die Software organisiert und bildet die Stammdatenprozesse von Unternehmen komplett ab und überwacht sie im Hintergrund. Das System ist nahezu vollständig konfigurierbar und generiert Produktstammdaten in bester Qualität, wie Systrion versichert. Dabei kann die Anwendung sowohl die Rolle des führenden Stammdatensystems übernehmen (Central Master Data Repository) als auch ergänzend neben anderen Systemen arbeiten. In beiden Fällen soll synfoxx/p die Integration aller beteiligten Systeme sicherstellen.
Die Zeit drängt
Die Systrion-Lösung garantiert die Konsistenz von Stammdaten mit frei definierbaren und automatischen Datenprüfungen sowie der Nutzung von Fuzzy-Technologien für Dubletten-Checks und Suchfunktionen. Ein leistungsfähiges Reportingmodul soll Anwender in die Lage versetzen, Auswertungen über alle in synfoxx/p gespeicherten Daten zu erstellen, etwa für die Analyse von Schwachstellen in den Stammdatenprozessen oder für Auswertungen zum Product Lifecycle.
Unternehmen, für die – angesichts der kurzen Zeitspanne bis zum Inkrafttreten der LMIV am 13. Dezember – das Stammdatenmanagement On Premise auch aus Zeitgründen nicht die erste Wahl ist, können synfoxx/p direkt über die Rechenzentren von Systrion als Cloud-Lösung beziehen. Damit können sie nicht nur wertvolle Zeit bis zum Inkrafttreten der LMIV sparen, sondern auch Investitionskosten und den Aufwand für Konfiguration und Betrieb. Durch die Cloud-Option lassen sich zudem auch Lieferanten und andere externe Geschäftspartner mit einem Berechtigungskonzept in die Stammdatenprozesse einbinden.
Wer die Anforderungen der LMIV jetzt noch erfolgreich umsetzen möchte, sollte sich an den Zehn-Punkte-Plan halten, den die Systrion AG zum Download zur Verfügung stellt.
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