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Microsoft siegt vor dem BGH und steht beim Bundeskartellamt selbst am Pranger Neue Klage-Runde im Streit um Gebrauchtsoftware
Zwar hat Microsoft einen Sieg vor dem Bundesgerichtshof erzielt. Wegen seiner Versuche, Kunden von Preo Software einzuschüchtern, muss der Software-Riese nun aber selbst mit juristischen Konsequenzen rechnen.
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Erst mit einer einstweiligen Verfügung konnte Preo-Geschäftsführer Boris Vöge den erneuten Versuch von Microsoft stoppen, seine Kunden zu verunsichern und das Preo-Geschäftsmodell als illegal hinzustellen.
Laut der Verfügung des Amtsgerichtes Hamburg (Aktenzeichen 327 O 506/11) vom 30. September, der gegen Microsoft Irland erging, darf der Software-Riese nicht mehr behaupten,
- 1. dass eine Aufspaltung von Lizenzen aus einem Microsoft-Volumenlizenzvertrag grundsätzlich verboten ist,
- 2. dass Volumenlizenzen nicht aufgeteilt oder weiter übertragen werden dürfen, außer unter ganz bestimmten Umständen,
- 3. dass insbesondere eine Übertragung von Lizenzen dann untersagt ist, wenn der Übertragungs-Empfänger sonst nicht zur Beziehung von Volumenlizenzen berechtigt wäre.
Wie Preo mitteilt, sei Microsoft bereits im vergangenen Jahr mit einer ähnlichen Aktion an die Preo-Kunden herangetreten. Auch damals hatte der Software-Händler aus Hamburg gesiegt und im Hauptsacheverfahren ein inzwischen rechtskräftiges Urteil gegen Microsoft erwirkt (Aktenzeichen 315 O 266/09).
Anzeige gegen Wiederholungstäter
Preo-Chef Vöge hat die erneute Aktion von Microsoft zum Anlass genommen, den Konzern beim Bundeskartellamt anzuzeigen. Die Wettbewerbswächter sollen das Verhalten des Software-Herstellers prüfen. In Spanien ist nach Angaben von Preo ein ähnliches Verfahren bei den dortigen Kartellbehörden anhängig, weil Microsoft seine Marktmacht missbraucht haben soll, um in illegaler Weise den legalen Verkauf gebrauchter Software zu verhindern.
Vöge sieht für sein Geschäftsmodell gute Chancen: „Immer mehr Unternehmen nutzen gebrauche Software. Die von Microsoft alternativ entwickelten Cloud-Lösungen finden nicht den erhofften Markt“, konstatiert der Preo-Chef. Deshalb wachse der Markt für Gebrauchtsoftware, der Kunden Einsparungen von bis zu 50 Prozent gegenüber Neuware ermögliche.
Auch der Insolvenz-Verwalter der HHS Usedsoft GmbH, die Aufgrund eines Forderungsausfalls ins Schlingern kam, sieht gute Chancen zur Fortführung des Gebrauchtsoftware-Handels.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, welche Praktiken Microsoft erfolgreich unterbinden konnte.
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