Die Rand-Notiz zum Wochenende Handy am Ohr – Kamera „blitzt“ Autofahrer

Strecke ist gleich Zeit mal Geschwindigkeit. Mit der Formel zum Weg-Zeit-Gesetz lässt sich die Blindflug-Länge berechnen, wenn Autofahrer während der Fahrt zur Wasserflasche greifen, sich eine Zigarette anzünden oder das Radio bedienen – die Blindfahrt kann bis zu 140 Meter betragen, stellte der ADAC in einem Test fest.

Anbieter zum Thema

Kurioses, Tierisches, Nachdenkliches oder einfach nur unnützes Wissen – die Rand-Notiz zum Wochenende.
Kurioses, Tierisches, Nachdenkliches oder einfach nur unnützes Wissen – die Rand-Notiz zum Wochenende.
(Bild: koldunova - stock.adobe.com)

Strafbar sind diese Ablenkungen für den Fahrzeugführer nicht. Telefonieren mit Handy am Ohr oder das Lesen und Tippen von Textnachrichten dagegen schon, selbst das Ablehnen von Anrufen oder der Blick auf die Display-Uhr. Generell sind alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen, in das Verbot nach §23 Absatz 1a der StVO eingeschlossen, neben mobilen Telefonen auch Tablets, E-Book-Reader, Navigationsgeräte, Diktiergeräte oder iPods. Dieses Verbot gilt auch für Fahrradfahrer. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.

In einem am 1. Juni startenden Pilotprojekt sollen Ablenkungsverstöße durch Handynutzung im Straßenverkehr erkannt werden. Hierbei kommt das System Monocam zum Einsatz, das bereits von der niederländischen Polizei eingesetzt wird.

Das System arbeitet ähnlich wie bereits bekannte Abstands- und Geschwindigkeits­überwachungssysteme und beobachtet den Verkehrsfluss aus einer erhöhten Position. Dabei achtet das System auf Mobiltelefone im Bereich des Fahrers und auf eine entsprechende Handhaltung. Werden beide Kriterien erfüllt, löst die Kamera aus, um dies fotografisch zu dokumentieren. Geschulte Polizeibeamte bewerten dann unmittelbar vor Ort den festgestellten Verstoß.

Das Pilotprojekt startet mit einer dreimonatigen Phase im Polizeipräsidium Trier und wird anschließend ebenfalls drei Monate im Polizeipräsidium Mainz getestet. Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz erhofft sich durch den Einsatz der neuen Kamera versprechen wir uns eine weitere Erhöhung der Verkehrssicherheit: „Rheinland-Pfalz soll auch in Zukunft eines der verkehrssichersten Bundesländer bleiben. Die Zahl der Toten im Straßenverkehr liegt in Rheinland-Pfalz auf einem historischen Tiefstand. Aber jeder einzelne bei einem Unfall ums Leben gekommene Mensch ist immer noch einer zu viel“, sagte Lewentz. Im vergangenen Jahr hätten sich 1.001 Unfälle mit der Ursache Ablenkung, unter anderem aufgrund von Handynutzung am Steuer, ereignet.

Das Innenministerium habe sich in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Trier seit Sommer 2021 mit der Verfügbarkeit und dem Einsatz technischer Geräte zur Erkennung solcher Verstöße befasst und sich schließlich für Monocam entschlossen. In enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit wurde das System bereits geprüft und datenschutzrechtliche Voraussetzungen zum Betrieb auf den rheinland-pfälzischen Straßen geschaffen.

(ID:48357358)