Technische und rechtliche Barrieren abbauen EU-Kommission will die europäische Cloud

Redakteur: Elke Witmer-Goßner

Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission eine europäische Cloud-Initiative vorstellen, damit der Datenverkehr künftig innerhalb der Mitgliedstaaten frei fließen kann. Ziel ist, den stark fragmentierten Markt zu vereinheitlichen, Datengrenzen durchlässiger zu machen und vor allem den Anbieterwechsel zu erleichtern.

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Die „Initiative für eine europäische Cloud“ der EU-Kommission ist nur ein Steinchen auf dem Weg zu einem einheitlichen, digitalen Binnenmarkt.
Die „Initiative für eine europäische Cloud“ der EU-Kommission ist nur ein Steinchen auf dem Weg zu einem einheitlichen, digitalen Binnenmarkt.
(Bild: Fragolini, Fotolia)

Vergangene Woche verabschiedete die Europäische Kommission ein Strategiepapier für einen „digitalen Binnenmarkt“. Neben Datenschutz- und Urheberrecht liegt das Augenmerk auf Gesetzesvorschlägen für einen „freien Datenfluss“, um den unlimitierten Datenverkehr zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union voranzubringen.

Für die Wettbewerbsfähigkeit der EU seien Big Data, Cloud-Dienste und das Internet der Dinge von zentraler Bedeutung. Daten würden oft als Katalysator für Wirtschaftswachstum, Innovation und Digitalisierung aller Branchen, insbesondere für KMU und Neugründungen, aber auch die Gesellschaft als Ganzes, bewertet. Big Data und Hochleistungsrechnen (High Performance Computing) veränderten aber auch die Forschung und wissenschaftlichen Austausch und führten zu einer effizienteren und agileren offenen Forschung und Wissenschaft („open science“).

Noch könnten aber Cloud Computing, Big Data, eine datengestützte Forschung und Lehre sowie das Internet der Dinge, gebremst von einem stark zersplitterten Markt, kaum ihr wahres Potenzial ausschöpfen. Die Europäische Kommission will daher technische, aber auch rechtliche Hindernisse beseitigen, um von den Möglichkeiten digitaler Technologien vollständig zu profitieren.

Standortbeschränkungen aufheben

Die Kommissare haben hier vor allem Standortbeschränkungen für Cloud Service Provider hinsichtlich der Datenspeicherung und des Datenzugangs sowie mangelnde Interoperabilität im Visier. Der grenzüberschreitende Datenzugriff, der Datenschutz (vor allem hinsichtlich der Behandlung personenbezogener Daten), aber auch Urheberrechtsvorschriften und Zertifizierungen sollen bald vereinheitlicht werden, um technische wie rechtliche Schlagbäume für immer zu öffnen. Außerdem sollen die Verbraucherrechte dahingehend gestärkt werden, dass die Haftungsregeln für Cloud-Dienste-Anbieter, wenn Daten nicht mehr verfügbar oder unbrauchbar sind, verschärft werden.

Bis 2016 sollen alle Gesetze für einen freien, digitalen EU-Binnenmarkt verabschiedet sein, damit alle Einschränkungen des EU-weiten Datenverkehrs, die nicht explizit dem Schutz personenbezogener Daten dienen, abgebaut werden.

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