Immer mehr Unternehmen übertragen Teile ihrer Datenverarbeitung auf externe IT-Dienstleister. Dabei müssen die Vertragspartner Regelungen zum Datenschutz treffen.
Wird der Datenschutz nicht eingehalten, können Sanktionen die Folge sein.
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Übertragen Unternehmen Teile ihrer Datenverarbeitung auf externe IT-Dienstleister, müssen die Vertragspartner Regelungen zum Datenschutz treffen. Der Hightech-Verband Bitkom hat dazu eine Mustervertragsanlage erstellt.
Mit Hilfe dieser Vorlage können die Geschäftspartner sicherstellen, dass die ausgelagerten Daten gesetzeskonform verarbeitet werden. „Viele Unternehmen lagern Datenverarbeitungsprozesse aus, um externes Know-how zu nutzen und gleichzeitig Kosten zu sparen“, sagt Bitkom-Datenschutzexpertin Susanne Dehmel. „Das Bundesdatenschutzgesetz stellt jedoch hohe Anforderungen an die so genannte Auftragsdatenverarbeitung. Bei Missachtung können Sanktionen folgen.“
Für beide Vertragsparteien ergeben sich laut Bitkom unterschiedliche Verpflichtungen an die Datenverarbeitung. So dürfe etwa der Auftragnehmer die ihm anvertrauten Daten nur soweit verwenden, wie es der Auftraggeber im Vorfeld festgelegt habe. Der Auftraggeber hingegen müsse seinen Dienstleister unverzüglich informieren, falls er bei dessen Arbeit Fehler im Zusammenhang mit dem Datenschutz feststelle.
Die Bitkom-Vorlage berücksichtigt daher sowohl die Interessen von Auftraggebern als auch von Auftragnehmern. Beide Seiten haben an dem Vertragsmuster mitgearbeitet, erklärt der Bitkom. Die aktualisierte Version 4.0 enthält zudem englische Übersetzungshilfen für internationale Geschäftspartner. Für ein konkretes Projekt müssen die Vertragsparteien das Muster gegebenenfalls anpassen und ihre individuellen Bedingungen noch ausarbeiten.
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