Verfassungswidrig und für IT-Firmen kostenintensiv? Aufschrei wegen Kabinetts-Beschluss zur Vorratsdatenspeicherung

Redakteur: Katrin Hofmann |

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 27.05.2015, einen Regierungsentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung abgesegnet. Nun hagelt es massiv Kritik.

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Höchst umstritten...
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(Bild: bluedesign_Fotolia.com)

Nach Auffassung des Eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft – wirft der Gesetzesentwurf viele technische und rechtliche Fragen auf und „könnte einer zu erwartenden Verfassungsklage in der jetzigen Form nicht standhalten“. Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht beim Eco schimpft:„Der Entwurf ist an vielen Stellen schlichtweg nachlässig und ganz offenbar ohne den nötigen technischen Sachverstand formuliert“.

Ähnlich aufgebracht über den Kabinettsbeschluss äußert sich der Bundesverband IT-Mittelstand (BITMi). „Die Regierung hat nichts dazugelernt!“, lautet das Resümee der Interessenvertreter, die ebenfalls von einem „unausgegorenen, überstürzten“ Vorgehen sprechen. „Der deutsche IT-Mittelstand wird mit diesem Gesetzesentwurf geschädigt. Die Auflagen zur Speicherung der Daten gehen viel zu weit, betreffen nicht nur kleine und mittlere IT-Unternehmen, sondern unter Umständen sogar Privatpersonen“, erklärt BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün. Sowohl die Haftungspflichten als auch die Vorschriften für organisatorische und technische Maßnahmen seien mit enormen Kosten verbunden, deren Erstattung fragwürdig sei. Denn diese erfolge nur auf Antrag, und wenn die Bundesnetzagentur zustimmt. Gleichzeitig könnten die Maßnahmen jederzeit vom Staat als nicht ausreichend eingestuft, und mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

„Unpartnerschaftlicher Alleingang“

Auch sei der Regierungsbeschluss im Alleingang „ohne eine ordentliche Beteiligung von Verbänden“ erfolgt. Ein solches Gesetz ohne die übliche Einbeziehung der Öffentlichkeit durchzuziehen, sei „unpartnerschaftlich“. „Der BITMi hofft nun darauf, dass das parlamentarische Verfahren dieses, für den deutschen IT-Mittelstand schädliche, Gesetz aufhält“ betont Grün.

Auch Oliver Süme appelliert an die Parlamentarier. Könnten doch die betroffenen Unternehmen das Gesetz in dem vorliegenden Entwurf so nicht umsetzen. Besonders viele offene Fragen ergeben sich aus seiner Sicht im Zusammenhang mit der Speicherung der IP-Adressen sowie der Umsetzung der Sicherheitsanforderungen. So würden die Anbieter verpflichtet, eine Datenbank über sämtliche Kommunikationsverbindungen aufzubauen, die die Erstellung von Nutzerprofilen möglich macht. Unklar sei außerdem, wie die Anforderung der Datenspeicherung auf vom Internet entkoppelten Rechnern funktionieren und Massenabfragen, wie etwa für Funkzellen, unter Anwendung der vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen asymmetrischen Verschlüsselungstechnik realisiert werden sollen.

Bitkom mahnte schon im Vorfeld

Und auch der Bitkom hatte schon am 22. Mai vor dem geplanten Eilverfahren bei der Einführung der Vorratsdatenspeicherung gewarnt, eine ausführliche Diskussion über die Erforderlichkeit gefordert und auf „große Schwachstellen im Gesetzentwurf “ hingewiesen.

Weitere Details

Der Gesetzentwurf sieht laut Bundesjustizministerium unter anderem vor, dass die Speicherfrist von Verkehrsdaten zehn Wochen beträgt. Die Daten müssen unmittelbar nach Ablauf der Speicherfrist gelöscht werden. Kommt der Provider der Löschverpflichtung nicht nach, wird dies mit einer Geldbuße belegt. Standortdaten dürfen nur vier Wochen gespeichert werden.

Zudem müssten Provider bei der Speicherung die höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Anbieter müssen die Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme und Verwendung schützen. Für den Zugriff bestehen gewisse Hürden: Ein Abruf der Daten darf demnach nur bei einzeln aufgelisteten schweren Straftaten und nur nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter erfolgen. Der Abruf soll transparent sein. Wenn Daten abgerufen werden, müssen die Betroffenen grundsätzlich darüber informiert werden. Auch der Missbrauch von Daten soll dem Ministerium zufolge vermieden werden. Daher soll der Handel mit gestohlenen Daten unter Strafe gestellt werden. Dafür wird ein neuer Straftatbestand der „Datenhehlerei“ geschaffen.

Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten ... der Entwurf im Original

Hier geht es zu dem Regierungsentwurf. vom 27.5.2015 beim BMJV

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