„Microsoft nutzt seine Monopolstellung aus“ 205 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen

Von Natalie Ziebolz |

Die Bundesministerien arbeiten überwiegend mit Microsoft-Produkten und das ist teuer: 205 Millionen Euro kosteten die Lizenzen und Dienstleistungen im Jahr 2021 – 15 Prozent mehr als 2020. Doch nicht nur die Kostensteigerung ist problematisch, auch Datenschutzbestimmungen sind mit Windows 10 nicht leicht einzuhalten.

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Insgesamt hat der Bund im Jahr 2021 rund 205 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen und Dienstleistungen ausgegeben
Insgesamt hat der Bund im Jahr 2021 rund 205 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen und Dienstleistungen ausgegeben
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Die Bundesbehörden setzen auf Microsoft-Produkte. In welchem Umfang, zeigt jedoch erst die Kostenaufstellung des Bundes im Haushaltsjahr 2021: Insgesamt kam für Softwarelizenzen und Dienstleistungen wie Beratung, Wartung, Cloud- oder Serverdienste die stolze Summe von 205.137.280 Euro zusammen. Rund 73,5 Millionen entfallen dabei auf unbefristete Lizenzen, 13,5 Millionen Euro auf befristete Lizenzen wie Abo-Modelle und knapp 23 Millionen auf weitere Leistungen und Produkte von Microsoft.

Zum Vergleich: Im Jahr 2020 beliefen sich die Kosten für Microsoft-Lizenzen und Dienstleistungen noch auf 178 Millionen Euro – 15 Prozent weniger als im vergangenen Jahr. Noch extremer fällt der Vergleich jedoch über die Jahre aus: Im Haushaltsjahr 2015 lagen die Kosten bei 43,5 Millionen Euro.

„Microsoft nutzt seine Monopolstellung aus und diktiert der Bundesregierung die Preise. 2021 hat der Bund über 205 Millionen an die Firma gezahlt – fast fünfmal so viel wie 2015. Weder die zentrale IT-Beschaffung noch mehr quelloffene Software haben die Kostenexplosion stoppen können“, erklärt Victor Perli, Umverteilungspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag und Mitglied des Haushaltsausschusses.

Datenschutz und Windows 10

Die Kosten sind jedoch nur ein Kritikpunkt, der mit der Nutzung von Microsoft-Produkten zusammenhängt: Noch immer senden „hunderte Bundes-Rechner über Windows 10 Daten in die USA, obwohl dies gegen die Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten verstößt“, so Perli. Einer aktuellen Aufstellung zufolge, sind es etwa 607 im Bundesinnenministerium, 120 im Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie 40 weitere Rechner im Ministerium für Digitales und Verkehr, die die Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten nicht erfüllen. Bis Mitte des Jahres – Stichtag ist der 31. Juli 2022 – sollen immerhin 577 Rechner des Bundesamtes für Kartografie und Geodäse, welches Teil des BMI ist, sowie die 40 Rechner des BMDV (Stichtag: 1. Juni 2022) den Anforderungen angepasst werden.

Um diese zu erfüllen, werden die Behörden, die Windows 10 einsetzen, in einem Schreiben aufgefordert, mindestens...

  • die Enterprise-Edition des Betriebssystems zu verwenden und das Telemetrielevel auf „Security“ zu setzen;

Zudem empfiehlt der Bundesdatenschutzbeauftragte, Windows 10 nicht mit dem Internet zu verbinden. Dadurch soll verhindert werden, dass sich durch Aktualisierungen des Herstellers, Einstellungen und Konfigurationen ändern und regelmäßige Überprüfungen des Übermittlungsverhaltens notwendig werden. Programme, die Internetzugriff brauchen, sollen die Verbindung dann über einen Proxyserver aufbauen. „Falls Programme auf Internet-Zugangsinformationen des Windows 10 Systems angewiesen sind, sind die Zugriffsmöglichkeiten auf das zwingend erforderliche Maß zu minimieren („Whitelisting“)“, heißt es in dem Brief des Bundesdatenschutzbeauftragten weiter. „Um eine über die netztechnische Trennung des Windows-10-Systems vom Internet hinausgehende Kapselung von exponierten Anwendungen wie Web-Browser oder Bürokommunikationsanwendungen zu erreichen, können Virtualisierungstechniken genutzt werden.“

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