Thema: Nach EuGH-Urteil: Oracle ist enttäuscht, Gebrauchtsoftware-Anbieter jubeln

erstellt am: 04.07.2012 11:10

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Statements von Software-Herstellern, Anwälten und Gebrauchtsoftware-Händlern
Nach EuGH-Urteil: Oracle ist enttäuscht, Gebrauchtsoftware-Anbieter jubeln


Die Rollen von Gewinnern und Verlierern scheinen nach dem Urteil des Europäisches Gerichtshofes zum Weiterverkauf von Download-Software fast schon unerwartet klar verteilt: Während Oracle von „Werte-Missachtung“ spricht und Microsoft sich wortkarg zeigt, jubeln die Secondhand-Händler.

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fkarlstetter





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Kommentar zu: Nach EuGH-Urteil: Oracle ist enttäuscht, Gebrauchtsoftware-Anbieter jubeln
04.07.2012 11:10

DOAG Deutsche ORACLE-Anwendergruppe e.V. begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein Urteil gefällt: Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden – unabhängig davon, ob der Erstverkäufer sie ursprünglich per Download oder auf einem Datenträger erworben hat. Jetzt muss der ursprünglich mit der Sache befasste Bundesgerichtshof (BGH) das Verfahren in Deutschland fortführen. Es ist zu erwarten, dass er im Sinne des EuGH entscheidet.
Das Gericht folgte der Empfehlung von Generalanwalt Yves Bot, der in seinem Schlussantrag am 26. April 2012 für den Weiterverkauf von Download-Software plädiert hatte. Doch während Bot nur den Original-Download zur handelbaren Ware machen wollte, geht der EuGH einen Schritt weiter: Updates und Patches, die im Rahmen eines Wartungsvertrags installiert worden sind, sind ebenso Bestandteil der ursprünglichen heruntergeladenen Software. Damit kann die Software samt Updates und Patches dann weiterverkauft werden.
„Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, da dies die Investitionssicherheit der Kunden stärkt“, sagt Dr. Dietmar Neugebauer, Vorstandsvorsitzender der DOAG. „Sollte der Bundesgerichtshof diese Entscheidung bestätigen, würde es zu einer Liberalisierung des Marktes führen, die im Sinne der Anwender ist.“
„Es bleibt abzuwarten, wie eine solche Entscheidung in der Praxis umgesetzt wird, sodass Lizenzen in dem vorgegebenen Rahmen übertragen werden können“, ergänzt Michael Paege, DOAG-Vorstand und Leiter Competence Center Lizenzen.

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